Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Aufgabe 26/2017 v. 29.06.2017

 

Aktuelles: Wartungsarbeiten

Nach dem großen Update des beA-Systems Anfang Juni stehen nochmals Wartungsarbeiten an, die am kommenden Wochenende (1./2.7.2017) durchgeführt werden. In dieser Zeit kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung der beA-Webanwendung kommen.


Neu: Prüfung von Container-Signaturen

Sie wissen (noch), was eine Container-Signatur ist? Nein? Im beA-Newsletter 17/2017 können Sie nachlesen: Dort haben wir ausführlich beschrieben, was eine Container-Signatur ist (nämlich die Signatur mehrerer Dateien, die in einer Nachricht zusammengefasst sind), was sie rechtlich bedeutet und in welchen Fällen sie sinnvollerweise eingesetzt werden können. Wie man eine Container-Signatur an eine beA-Nachricht anbringt, wissen Sie ja nun auch (wieder), auch das haben wir Ihnen im beA-Newsletter 17/2017 gezeigt.

Mit der neuen beA-Version wurde nun auch eine gesonderte Prüfmöglichkeit für Containersignaturen zur Verfügung gestellt. Damit können Sie – vor Versand oder nach Empfang einer Nachricht – prüfen, ob eine beigefügte Signatur gültig ist.

Und so geht’s:

1. Erstellen Sie eine Nachricht und füllen Sie mindestens das Feld „Betreff“ aus (1). Klicken Sie dann auf „Nachrichtenentwurf signieren“ (2), wählen im folgenden Fenster Ihre Signaturkarte aus und geben Sie die Signatur-PIN über Ihren Kartenleser ein.



2. Die Signatur wurde nun erfolgreich angebracht. Woran Sie das erkennen? Ihnen wird nur noch das Feld „Empfänger“ (1) zur Bearbeitung angeboten sowie die Buttons „Signatur entfernen“ (2), „Status der Signaturprüfung“ (3) bzw. „Signatur prüfen“ (4).

Klicken Sie nun auf den Button „Signatur prüfen“ (4).



3. Es kommt kurz die Zwischenmeldung, dass der Status geprüft wird. Anschließend öffnet sich in einem gesonderten Fenster des Browsers das Prüfprotokoll. In der Regel ist alles in Ordnung, wenn das Gesamtprüfergebnis lautet: „Die Signatur ist gültig. Alle notwendigen Prüfungen sind positiv verlaufen.“ (1).

Sollten Fehler auftauchen, finden Sie eine ausführliche Erläuterung des gesamten Prüfprotokolls hier.



4. Der Button „Prüfprotokoll“ zeigt nun mit dem Hinweis „Erfolgreich“ (1) die durchgeführte Signaturprüfung an. Das Prüfprotokoll kann mit einem Klick auf diesen Button jederzeit wieder aufgerufen werden.



5. Sofern Sie als beA-Nutzer eine mit einer Container-Signatur versehene Nachricht erhalten, funktioniert die Signaturprüfung gleichermaßen einfach:

Klicken Sie auch hier (wie oben unter 2.) auf „Signatur prüfen“ (1).



Neu: beA-Kommunikation auch mit Mandanten!?

Das beA ist nur etwas für Anwälte? Und vielleicht noch für Gerichte? Naja… nicht ganz: Das beA ist Teil der EGVP-Infrastruktur, die u.a. Behörden, Gerichte, Notare und Anwälte für vertrauliche Kommunikation nutzen können. Und eben auch Bürger. Denn es gibt auch Bürgerpostfächer im EGVP. Was es damit auf sich hat?

Nach § 19 I RAVPV dient das beA der elektronischen Kommunikation insbesondere der in das Gesamtverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern mit den Gerichten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Ebenso dient es der elektronischen Kommunikation insbesondere der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern untereinander. Nach § 19 II RAVPV kann das beA auch der elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen dienen, also beispielsweise auch mit Mandanten. Voraussetzung ist dabei freilich immer, dass die anderen Teilnehmer auch die EGVP-Infrastruktur bzw. das OSCI-Protokoll nutzen.

Seit Kurzem sind die beA-Postfächer auch für „andere Personen“ in den EGVP-Verzeichnissen sicht- und damit erreichbar (in Umsetzung von § 19 III 3 RAVPV). Das bedeutet, dass auch ein Mandant sich – z.B. über den (noch bis 31.12.2017 verfügbaren) EGVP-Classic Client oder über den Governikus Communicator Justiz Edition ein Bürgerpostfach einrichten kann. Damit kann er mit den Inhabern von beA-Postfächern – also z.B. mit seinem Anwalt – vertraulich kommunizieren. Umgekehrt können auch die beA-Nutzer diese Bürger-Postfächer (bzw. Mandantenpostfächer) suchen und adressieren. So wird in beiden Richtungen eine verschlüsselte Kommunikation ermöglicht.

Und so funktioniert‘s:

1. Wenn Sie von einem Bürgerpostfach eine EGVP-Nachricht erhalten, sehen Sie den Namen des Absenders an gewohnter Stelle, genauso wie bei beA-Nachrichten (1). Der Nachricht ist zusätzlich eine Visitenkarte des Absenders (2) sowie eine Datenauszug aus EGVP (3) beigefügt.

Unter „Sonstige Funktionen“ können Sie den Absender in ihr persönliches Adressbuch übernehmen (4). Oder Sie antworten ihm unmittelbar (5).



2. Sobald der Mandant/Bürger ein EGVP-Postfach eingerichtet hat, können Sie ihn ganz einfach im Verzeichnis des beA suchen und finden werden. Sie können also wie gewohnt eine beA-Nachricht erstellen und wählen dann ganz normal den Empfänger aus, in diesem Fall dann eben Ihren Mandanten.



3. Gut zu wissen: Anwälte, die bislang noch ein EGVP-Postfach verwendet haben, tauchen mit mehreren Einträgen im Verzeichnis auf, nämlich mit einer (oder ggf. mehreren) EGVP- und einer beA-Adresse. Das beA-Postfach adressieren Sie unter der SAFE-ID, die mit „DE.BRAK…“ beginnt.



4. Der Mandant/Bürger kann das Postfach eines Anwalts in ähnlicher Weise adressieren: Er muss dazu im EGVP-Client eine neue Nachricht erstellen (1), in den Verzeichnisdienst wechseln (2), die Suchkriterien festlegen (3) und die Suche auslösen (4). Bei den Ergebnissen ist der Eintrag des jeweiligen Anwalts auszuwählen, der mit „DE.BRAK…“ beginnt.



Wer suchet, der findet

Wer kennt das nicht? Man sucht einen Posteingang, von dem man nur noch weiß, dass man ihn von einem bestimmten Absender im letzten Monat erhalten hat. In solchen Fällen sind die Suchfunktionen, wie man sie von E-Mail-Programmen kennt, wirklich praktisch. Nun hat die beA-Webanwendung zwar keine Suchfunktion im engeren Sinne, aber die neuen konfigurierbaren Sichten können z.B. auch dazu genutzt werden, einen Filter über alle Nachrichten eines Postfachs oder sogar über mehrere Postfächer legen.

Und so filtern und durchsuchen Sie Ihr Postfach:

1. Legen Sie dazu zunächst eine neue Sicht an (vgl. beA-Newsletter 23/2017), mit der alle Nachrichten in Ihrem beA angezeigt werden können, egal in welchem Ordner oder Unterordner sie gespeichert sind. Hierzu vergeben Sie lediglich einen neuen Namen (1) und lassen alle anderen Filter unverändert.



2. Rufen Sie die neue Sicht auf (1) und klappen Sie die Filterfunktionen auf (2) (vgl. hierzu schon beA-Newsletter 6/2017). Tragen Sie z.B. einen Absender ein (3) und vermerken Sie unter „erhalten“ den „letzten Monat“ (4). Lösen Sie die Suche aus (5).



Tipps und Tricks: Trau schau wem bei der Gerichtssuche

Die Auswahl des zuständigen Gerichts fordert ganz besondere Aufmerksamkeit, das kennen Sie sicher auch vom Post- und Faxversand: Vor allem muss die richtige Adresse bzw. Faxnummer ermittelt werden – und Wiedereinsetzungsfälle, die Zeugnis von dabei unterlaufenen Fehlern geben, gibt es zuhauf.

Dass Sie die richtige Adresse des Empfänger-Gerichts heraussuchen müssen, gilt – natürlich – auch im elektronischen Rechtsverkehr. Bei der Adressierung können sich zwar keine Tippfehler ergeben, weil Sie das Gericht aus einem Verzeichnisdienst auswählen. Die ein oder andere Tücke gibt es gleichwohl, denn Gerichte können mehrfach und an unerwarteten „Orten“ verzeichnet sein.

Aber keine Sorge, das bekommen Sie ganz einfach in den Griff:

1. Grundsätzlich können Sie Gerichte suchen, indem Sie die Gerichtsbezeichnung in das Feld Name (1) eingeben und den Standort des Gerichts in das Feld Ort (2).

Je nach funktionaler Zuständigkeit können unterschiedliche Einträge in der Ergebnisliste erscheinen, z.B. Registergericht, (allgemeines) Amtsgericht und Mahngericht (3). Davon müssen Sie natürlich den für Ihren Fall passenden Eintrag auswählen – aber das ist im Grunde nichts anderes, als wenn Sie auf den Briefumschlag z.B. „Registergericht“ mit draufschreiben.



2. Besondere Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der Sitz der funktionalen Einheit des Gerichts vom eigentlichen Sitz des Gerichts abweicht. Als Beispiel mag das Amtsgericht Aschersleben dienen, bei dem das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen angesiedelt ist. Diese funktionale Einheit befindet sich aber nicht in Aschersleben, sondern in Staßlach.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, möglichst allgemein und auch nur mit Wortbestandteilen zu suchen, um nicht von vornherein die Suche zu stark einzugrenzen: Geben Sie im Feld Namen nur „Amtsgericht Asch“ (1) und unter PLZ nur einen Stern „*“ als Platzhalter (2) ein. In der Ergebnisliste tauchen nun alle Einträge zum Amtsgericht Aschersleben auf (3).



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Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), RA Dr. Alexander Siegmund
Bearbeitung: Frauke Karlstedt

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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