Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Ausgabe 13/2017 v. 29.03.2017

 

Kurzmeldung: "Kleine BRAO-Reform" im Bundestag beschlossen

In unserem Newsletter 11/2017 haben wir kurz über die "kleine BRAO-Reform" berichtet. Der Bundestag hat nun am 23.3.2017 das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in der Fassung des Änderungsvorschlags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 3.3.2017 (zu den verschiedenen Fassungen vgl. http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/762/76268.html) beschlossen.

Damit steht nun fest, dass der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab 1.1.2018 aufgrund einer entsprechenden Ergänzung von § 31a BRAO verpflichtet ist, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der Änderung der BRAO besteht künftig auch die Möglichkeit, neben der Kanzlei und der Zweigstelle auch „weitere Kanzleien“ einzurichten.  Für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene weitere Kanzlei eines Mitglieds einer Rechtsanwaltskammer kann in Zukunft dann ein weiteres beA eingerichtet werden.


Einbindung eines Softwarezertifikats

In den vergangenen Newslettern haben wie bereits ausführlich über Chancen und Risiken von Softwarezertifikaten berichtet. Sie eignen sich nur, wenn ein missbräuchlicher Zugriff von dritter Seite sicher ausgeschlossen werden kann. Häufig erhalten wir aber gleichwohl die Frage, wie beA-Softwarezertifikate zur Verwendung in der beA Client Security eingebunden werden können.

Und so geht`s:

1. Bestellen Sie zunächst im Bestellmanager der BNotK ein beA-Softwarezertifikat, indem Sie das Produkt „beA-Softwarezertifikat“ auswählen (1).



2. Durchlaufen Sie den Bestellvorgang, indem Sie auf den Warenkorb klicken (1) und anschließend den Button „Zur Kasse gehen“ betätigen. Halten Sie Ihre Antragsnummer oder SAFE-ID bereit. Die SAFE-ID können Sie u.a. in Ihrem beA auslesen, indem Sie den Reiter „Einstellungen“ anklicken.



3. Nach erfolgreicher Bestellung kehren Sie in den Bestellmanager zurück und betätigen die Buttons „Mein Konto“ (1) sowie „Anmelden“ (2). Achten Sie zuvor darauf, dass Sie den Kartenleser angeschlossen und Ihre beA-Karte gesteckt haben.



4. Klicken Sie im folgenden Fenster nun auf „Anmelden“ (1) und geben Sie die PIN Ihrer beA-Karte ein.



5. Sie befinden sich nun wieder im Bestellmanager. Klicken Sie nochmals auf den Button „Mein Konto“ (1). Dort haben Sie nun mehrere Befehle zur Auswahl. Klicken Sie auf „Meine Softwarezertifikate“ (2) und den Befehl „Softwarezertifikate einlösen“ (3).



6. Sie können sich nun die bestellten Softwarezertifikate selbst ausstellen. Im ersten Feld wird die bestellte Anzahl angezeigt (1). Unter „Name“ geben Sie eine möglichst schlagkräftige Bezeichnung für das Zertifikat an, beispielsweise den Namen des Nutzers oder eine fortlaufende Nummer (2). Im nächsten Feld vergeben Sie ein möglichst komplexes Passwort (3), das Sie sich unbedingt merken müssen. Die Eingabe schließen Sie mit einem Klick auf das Pluszeichen ab (4). Haben Sie mehrere Softwarezertifikate bestellt, können Sie den Vorgang wiederholen.



7. Die Liste der vorbereiteten Zertifikate können Sie noch überarbeiten. Mit dem Symbol „Notizblock“ ändern Sie Name und Passwort (1). Mit dem „X“ löschen Sie den Zertifikatseintrag wieder (2). Klicken Sie nun auf den Button „Zertifikate erstellen“ (3).



8. In der nachfolgenden Liste können Sie die Zertifikate nun immer noch mit dem „X“ löschen (1). Alternativ klicken Sie auf das Symbol zum Download für ein Zertifikat (2) oder für den ZIP-Ordner mit allen Zertifikaten (3). Wählen Sie einen sicheren Speicherort aus, auf den am besten nur Sie Zugriff haben. Nach dem Download stehen die Zertifikate online weder zur Bearbeitung noch zum weiteren Download zur Verfügung.



9. Sie können sich nun beispielsweise das Softwarezertifikat als weiteres Zugangsmedium zuweisen. Gehen Sie dabei vor wie hier [vgl. Newsletter 2/2016] beschrieben. Sobald sich die beA Client Security öffnet, klicken Sie auf den Button „Software-Token“ aus Datei laden (1).



10. Suchen Sie die soeben heruntergeladene Zertifikatsdatei auf Ihrem System. Klicken Sie sie an (1) und gehen Sie auf „Öffnen“ (2).



11. Fügen Sie nun die bei der Zertifikatserstellung vergebene PIN ein (1) und klicken Sie OK (2).



12. Vergeben Sie nun eine PIN für die tägliche Anmeldung mit dem Zertifikat (1) und wiederholen Sie diese (2). Klicken Sie anschließend OK (3).



13. Es steht Ihnen nun ein weiteres Zertifikat mit dem Typ Softwarezertifikat in der beA Client Security zur Verfügung. Wählen Sie dieses aus (1) und klicken Sie auf OK (2). Alternativ können Sie es mit dem Button „Software-Token löschen“ auch wieder entfernen (A).

 



Tipps und Tricks: Kompatible Browser

Das beA, insbesondere im Zusammenspiel mit der beA Client Security, wird im Hinblick auf zahlreiche Betriebssysteme getestet. Ein Test unter allen erhältlichen Betriebssystemen ist leider nicht möglich. Unter http://bea.brak.de/was-braucht-man-fur-bea/browser-und-betriebssysteme/ erhalten Sie eine aktuelle Übersicht zu den jeweils fortlaufend getesteten Systemen:

Windows 7, 8, 8.1, 10

- Internet Explorer ab Version 11

- Firefox ab Version 27

- Chrome ab Version 30

OS X 10.9 (Maverick), 10.11 (El Capitan)

- Safari ab Version 7

- Firefox ab Version 27

- Chrome ab Version 30

Linux openSUSE 13.2 – 64 Bit

- Firefox ab Version 27

Neben den aufgeführten Betriebssystemen kann das beA auch mit weiteren Betriebssystemen verwendet werden. Die Funktionsfähigkeit dieser weiteren Betriebssysteme im Zusammenhang mit dem beA ist jedoch nicht Bestandteil der Tests und daher möglicherweise nicht durchgängig gewährleistet. So ist zum Beispiel der neue Browser „Edge“ von Microsoft Windows derzeit nicht kompatibel. Wenn Sie versuchen, sich über "Edge" am beA anzumelden, erhalten Sie eine Fehlermeldung der beA Client Security. Diese bestätigen Sie mit „OK“ (1). Klicken Sie anschließend auf die weiteren Optionen (2) und auf den Befehl „Mit dem Internet Explorer öffnen“ (3). Jetzt sollte die Anmeldung problemlos klappen.



beA-Umfrage: Bitte teilnehmen!

Die BRAK hat eine Online-Umfrage eingerichtet, um die beA-Anforderungen bezüglich Terminal-Servern noch besser auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft abzustimmen. Die Umfrage wird bis zum 18.4.2017 verfügbar sein und umfasst acht kurze Fragen.

Um an der Umfrage teilzunehmen, folgen Sie bitte diesem Link.

Wir freuen uns, wenn Sie die Umfrage an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!


Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel: 030/ 28 49 39 - 0, Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: [E-Mail-Adresse versteckt]
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), RAin Stephanie Beyrich, RA Dr. Alexander Siegmund
Bearbeitung: Frauke Karlstedt

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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