Den ersten Schritt haben viele Kanzleien inzwischen geschafft: Sie haben sich das nötige Equipment (vgl. dazu beA-Newsletter 29/2017) für den Zugang zum beA angeschafft. Jetzt stehen sie vor der Frage, was als nächstes zu tun ist.
Da helfen wir gerne etwas nach… Keine Sorge, für Anwältinnen und Anwälte ist die Erstregistrierung im beA kein Hexenwerk und auch für den Rest der Kanzlei geht sie ganz fix. Eine ausführliche Erklärung finden Sie in der beA-Anwenderhilfe. Einen kurzen Überblick, wie Sie Berufsträger und Kanzleipersonal ins beA bekommen geben wir Ihnen hier.
Und so kommen Sie ins beA:
1. Als erstes müssen alle Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei die Erstregistrierung durchlaufen. (Achtung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können an dieser Stelle noch keine Registrierung vornehmen!)
Zunächst schließen Sie den Kartenleser an das PC-System an und stecken die beA-Karte (Basis oder Signatur) in diesen ein. Anschließend öffnen Sie die Zugangsseite zum beA über Ihren Internetbrowser (z.B. Internet Explorer oder Firefox), laden die beA-Client-Security herunter und installieren diese auf dem Rechner. Wie das geht, ist in der beA-Anwenderhilfe im Schritt für Schritt erklärt.
Die beA-Client-Security sollte, nachdem Sie sie installiert haben, automatisch starten – erkennbar an einem gesonderten Info-Symbol, das auf der Ebene des Betriebssystems angezeigt wird.
Nun kann die eigentliche Erstregistrierung starten:
Auf der Zugangsseite zum beA klicken Sie auf den Button „Erstregistrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“. Anschließend melden Sie sich mit Ihrer beA-Karte und zweimaliger PIN-Eingabe an, hinterlegen eine Sicherheitsfrage und (optional) eine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen. Ausführliche Erläuterungen dazu finden Sie in der beA-Anwenderhilfe. – Das war’s schon!
2. Nun können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei ins beA geholt werden. Sie müssen – anders als Anwältinnen und Anwälte – zunächst einmal als Benutzer im beA angelegt werden:
Als Anwältin oder Anwalt melden Sie sich am System an. Anschließend legen Sie einen Mitarbeiter an und generieren damit einen neuen Benutzernamen (einschließlich beA-ID), also ein neues beA-Profil für diesen Mitarbeiter. Sodann wird Ihnen ein Kennwort zur einmaligen Verwendung ausgegeben.
Mit dem neu generierten Benutzernamen und dem Kennwort kann nun der Mitarbeiter die Erstregistrierung durchlaufen. Er steckt hierzu seine beA-Karte Mitarbeiter in den Klartenleser und klickt auf der Zugangsseite zum beA auf den Button „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“.
Zur Anmeldung gibt er Benutzername und Passwort ein. Anschließend verbindet er sein neues beA Profil mit der im Kartenleser befindlichen beA-Mitarbeiterkarte. Der Vorgang wird mit der Hinterlegung einer Sicherheitsfrage und einer E-Mail-Adresse abgeschlossen. Dem Mitarbeiter können nun alle Rechtsanwältinnen und -anwälte der Kanzlei (jeweils) weitere Rechte zuweisen.
|