Die derzeit häufigste Frage, die bei der BRAK und beim beA-Support gestellt wird, ist: Wie bestelle ich meine beA-Karte?
Das wüssten Sie auch gerne? Wir helfen ein wenig nach… Die gute Nachricht: Ihr beA haben Sie bereits! Denn seit 28.11.2016 steht das beA für alle Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung und ist für Dritte auch seit diesem Tag adressierbar. Sie müssen ihr beA nun also nur noch in Betrieb nehmen, sich also im Rahmen einer ersten Anmeldung registrieren.
Dazu benötigen Sie zwingend eine beA-Karte Basis. Auch der Abschluss eines Abonnements „beA-Karte Signatur“ verschafft Ihnen diese beA-Karte. Während die BRAK für den Betrieb des beA zuständig ist, werden die Sicherungsmittel wie die beA-Karten durch die Bundesnotarkammer (BNotK) ausgegeben.
Und so bestellen Sie dort eine beA Karte:
1. Rufen Sie als Anwalt die Bestellseite der BNotK auf und wählen Sie entweder die beA-Karte Basis oder die beA-Karte Signatur (A) als Abonnement aus (zur Unterscheidung vgl. beA-Newsletter 2/2017), indem Sie auf das Symbol mit dem Einkaufswagen klicken (1).
Nötigenfalls bestellen Sie auch noch eine beA-Karte Mitarbeiter für Ihre Kanzleimitarbeiter (2), denn diese haben keine eigene Bestellmöglichkeit! Im Regelfall benötigt jeder Kanzleimitarbeiter, der mit dem beA (für einen oder mehrere Anwälte) arbeiten soll, ein eigenes Sicherungsmittel. Welcher Anwalt in einer Sozietät die Bestellung für die Mitarbeiter übernimmt, müssen Sie intern klären. Eine Bestellung der „Kanzlei“ ist nicht möglich.
Klicken Sie anschließend auf den Button „Mein Warenkorb“ (3).
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