Die kostenlose Software, mit der Nachrichten im elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) versandt und empfangen werden können – der so genannte EGVP-Client – steht voraussichtlich bis Mitte Mai 2018 zur Verfügung. Dies teilte die Justiz in der vergangenen Woche mit.
Ursprünglich sollte der EGVP-Client nur für eine Übergangsphase nach dem 1.1.2018 zur Verfügung stehen, nämlich bis zum 13.2.2018; danach will die Justiz einen Nachfolge-Client nur noch für die Verwaltung bereits empfangener Nachrichten anbieten. Weil das beA derzeit noch nicht wieder verfügbar ist, wurde nun entschieden, den Client länger anzubieten. Unabhängig davon können Rechtsanwälte aber auch EGVP-Produkte von Drittanbietern nutzen, um Nachrichten über das EGVP zu versenden.
Diese Laufzeitverlängerung bezieht sich übrigens nicht, wie verschiedentlich zu lesen ist, auf „das EGVP“, also das gesamte Kommunikationssystem von Justiz und Verwaltung. Lediglich die zur Nutzung dieses Systems von der Justiz angebotene Software, der EGVP-Client, sollte „abgeschaltet“ werden, das EGVP an sich gibt es natürlich weiterhin. Sie können also auch weiterhin darüber elektronisch mit Gerichten kommunizieren.
Achtung: Seit dem 1.1.2018 gelten die Vorschriften der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV). Danach dürfen Anlagen zu elektronischen Schriftsätzen im Wesentlichen nur noch als pdf-Dateien versandt werden (§ 2 I ERVV, s. dazu beA-Newsletter 45/2017). Zudem sind Containersignaturen (§ 4 II ERVV, s. dazu beA-Newsletter 46/2017) unzulässig. Die Signaturfunktion des EGVP-Clients bringt aber gerade solche Containersignaturen an. Im Anwendungsbereich der ERVV müssen Sie daher qualifizierte Signaturen mit einer externen Signaturanwendung anbringen!
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