Sondernewsletter 1/2021 v. 20.4.2021
Liebe Leserinnen und Leser,

die Implementierung der neuen beA-Version 3.4.2 wird am Donnerstag, den 22.4.2021, erfolgen. Mit der neuen beA-Version gehen einige Verbesserungen und Erleichterungen für Sie als Nutzer einher. Wir möchten Ihnen in diesem Sondernewsletter die neuen Funktionalitäten vorstellen sowie Sie auch über Einzelheiten zur Durchführung des Updates informieren.

Ihr beA-Team


Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird im beA-Newsletter auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet, sofern es nicht explizit auf eine Unterscheidung ankommt. In den Berichten wird die männliche Bezeichnung verwendet, die für alle Geschlechter gilt.
Aktualisierung der beA Client-Security-Anwendungskomponente für die beA-Version 3.4.2
 
Mit dem Release der neuen beA-Version 3.4.2 geht eine Aktualisierung der beA Client-Security-Anwendungskomponente von der Version 3.5.0.1. auf die neue Version 3.6.0.1 einher. Voraussetzung für eine Anmeldung an der neuen beA-Version ist aber zunächst die Aktualisierung der beA Client-Security-Basiskomponente. Eine Anleitung für deren Aktualisierung finden Sie im beA-Newsletter 3/2021. Ohne diese Aktualisierung ist keine Anmeldung an der neuen beA-Version möglich.

Wenn Sie die Aktualisierung der beA Client-Security-Basiskomponente erst nach Bereitstellung der beA-Version 3.4.2 durchführen, wird im Anschluss daran automatisch auch die beA Client-Security-Anwendungskomponente auf die neue Version 3.6.0.1 aktualisiert.

Nachfolgend beschreiben wir die Schritte, die für eine Aktualisierung der beA Client-Security-Anwendungskomponente auszuführen sind, falls Sie die Aktualisierung der Client-Security-Basiskomponente bereits vor Bereitstellung der beA-Version 3.4.2 durchgeführt haben (s.o.). Die Aktualisierung der Anwendungskomponente müssen Sie auf jedem Endgerät durchführen, bevor Sie sich mit diesem Gerät bei der beA-Webanwendung anmelden können. Administrative Rechte sind dafür nicht erforderlich.

Die durchzuführenden Schritte sind für diese Aktualisierung im Grundsatz unabhängig von dem verwendeten Betriebssystem.

Nach dem Start der beA Client-Security-Anwendungskomponente werden Sie auf ein kritisches Update hingewiesen.
Wenn Sie die Aktualisierung durchführen möchten, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Weiter“. Sie können alternativ die Aktualisierung verschieben und die Schaltfläche „abbrechen“ wählen. In diesem Fall können Sie sich aber nicht mehr in der beA-Webanwendung anmelden.

Für den Fall, dass Sie sich für eine Aktualisierung entschieden haben, werden die erforderlichen Daten heruntergeladen. Mit nachfolgendem Dialog werden Sie um Bestätigung der Ausführung der Aktualisierung gebeten:
Wählen Sie in dieser Situation die Schaltfläche „Fertigstellen“ aus. Nachdem die aktualisierte beA Client-Security-Anwendungskomponente im Anschluss gestartet wurde, können Sie sich wie gewohnt bei Ihrem beA anmelden.
 
Prüfung von Anhangsdateinamen
 
Bisher konnte es vorkommen, dass einzelne Nachrichten aufgrund der Dateinamen von Nachrichtenanhängen bei Nachrichtenempfängern im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht korrekt verarbeitet werden.

Mit der beA-Version 3.4 werden Dateinamen vor dem Hinzufügen von Anhängen zu Nachrichtenentwürfen in der beA-Webanwendung automatisch geprüft. Grundlage dafür sind erweiterte Regelungen, die die Justiz für den elektronischen Rechtsverkehr veröffentlicht hat.

Die Länge von Dateinamen darf zukünftig grundsätzlich maximal 84 Zeichen einschließlich der Dateiendungen betragen. Für Signaturdateien ist die Länge auf 90 Zeichen einschließlich der Dateiendungen beschränkt. In Dateinamen dürfen grundsätzlich alle Buchstaben des deutschen Alphabetes inklusive der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü sowie ß genutzt werden. Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden. Wichtig: Leerzeichen sind nicht erlaubt. Es bietet sich an, Unterstriche anstelle von Leerzeichen zu nutzen. Punkte sind nur als Trennzeichen zwischen dem Dateinamen und der Dateinamensendung zulässig. Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden (z. B. Dokument1.pdf.pkcs7).

Nach Aktualisierung auf die beA-Version 3.4 werden Sie die erweiterten Regeln in der Online-Hilfe finden.

Falls eine Datei gegen die erweiterten Regeln für Dateinamen verstößt, wird der Benutzer der beA-Webanwendung beim Hinzufügen von Anhängen zu einer Nachricht mit einer Fehlermeldung darüber informiert. Hier sehen Sie ein Beispiel einer derartigen Fehlermeldung:
Soweit eine derartige Fehlermeldung bei Ihnen erscheint, sollten Sie betroffene Dateien entsprechend den Regeln für Dateinamen überprüfen und gegebenenfalls umbenennen.
 
Generierung von Strukturdaten bei neuen Nachrichtenentwürfen aktiviert
 
Das Feld “Strukturdaten generieren und anhängen” ist in der beA-Webanwendung bei neuen Nachrichtenentwürfen standardmäßig aktiviert. Dies trifft auch zu, wenn neue Nachrichtenentwürfe im Rahmen der Benutzeraktivitäten "Antworten" und "Weiterleiten" zur Bearbeitung geöffnet werden.
Sie können das Feld bei Bedarf wieder deaktivieren, etwa wenn ein Nachrichtenentwurf an mehrere Nachrichtenempfänger versendet werden soll. Dann kann kein Strukturdatensatz beigefügt werden, da in diesem Fall jeweils ein eigener Strukturdatensatz an jeden Empfänger übermittelt werden müsste, was das beA momentan nicht vorsieht (vgl. auch beA-Newsletter 1/2021).
 
Bezeichnungen und Reihenfolgen von Anhängen
 
Beim Hochladen von Anhängen zu Nachrichten kann ein Benutzer der beA-Webanwendung schon heute die Bezeichnung eines Dokumentes optional angeben und damit nähere Angaben zu einem Dokument machen.

In eingehenden Nachrichten wird in der beA-Version 3.4 die Bezeichnung eines Dokumentenanhangs angezeigt, wenn sie über die Strukturdaten übermittelt wird (Element anzeigename in xjustiz_nachricht.xml, siehe auch xjustiz.justiz.de/).

Zudem kann ein Benutzer der beA-Webanwendung die Reihenfolge von Anhängen einer Nachricht festlegen, wenn ein Nachrichtenentwurf erstellt wird. Initial ergibt sich die Reihenfolge der Anhänge dabei aus der Reihenfolge des Hochladens von Anhängen zu einem Nachrichtenentwurf.

Weiterhin können Reihenfolgen der Anhänge durch Schiebevorgänge vor dem Nachrichtenversand angepasst werden. Zu diesem Zweck sind Schaltflächen für „Rang erhöhen“ und „Rang verringern“ eingeblendet.
Vorhandene Signaturdateien zu Anhängen einer Nachricht werden bei einer Änderung der Reihenfolge automatisch mitverschoben. Diese Signaturdateien sind jetzt in der Anzeige der Anhänge standardmäßig verborgen, können jedoch durch Aufklappen sichtbar gemacht werden. Wenn Sie z.B. die Datei „Schriftsatz_1.pdf“ an den Anfang verschoben haben und die Signaturdatei danach durch Bestätigung der Schaltfläche eingeblendet haben, ergibt sich folgendes Bild im Nachrichtenentwurf:
Die im Nachrichtenentwurf festgelegte Reihenfolge der Anhänge wird über die Strukturdaten automatisiert auswertbar an den Empfänger übermittelt. Dem Empfänger werden die Daten dadurch in der Reihenfolge angezeigt, die der Absender bestimmt hat.
Alle Anhänge einer Nachricht werden ab der beA-Version 3.4 auf einer Seite angezeigt. Ein Blättern ist bei einer größeren Anzahl von Anhängen einer Nachricht nicht mehr notwendig.

Wenn eine Nachricht mit Anhängen an einen anderen Nachrichtenempfänger weitergeleitet wird, dann werden die Bezeichnungen und die Reihenfolge der Anhänge in den zu diesem Zweck neu erstellten Nachrichtenentwurf übernommen.

Nach dem Export einer Nachricht aus der beA-Webanwendung finden Sie die Bezeichnungen und die Reihenfolge der Anhänge in den exportierten Strukturdaten dieser Nachricht (xjustiz_nachricht.xml) und in der Datei mit der Bezeichnung <Nachrichten-ID>_export.html.
 
Welche weiteren Verbesserungen bringt die neue beA-Version 3.4 mit sich?
 
Mit der neuen beA-Version 3.4 gehen weitere Verbesserungen und Fehlerbehebungen einher:
 
In der beA-Webanwendung können Anhänge zu einer Nachricht hinzugefügt werden. Wenn eine derartig hinzugefügte Datei in ihrem Namen keine Dateinamenserweiterung enthalten hat, dann wurde bisher das Hinzufügen oder die Aktualisierung von Strukturdaten (xjustiz_nachricht.xml) verhindert. Mit beA-Version 3.4 findet das erforderliche Hinzufügen und die Aktualisierung von Strukturdaten auch statt, wenn der Anhang einer Nachricht in seinem Dateinamen keine Dateinamenserweiterung enthalten hat.
 
Einige Rechtsanwälte haben zusätzliche Zweigstellen ihrer Kanzlei an verschiedenen Standorten. Derzeit werden im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis diese Zweigstellen im Ergebnis von Suchanfragen nicht in der Ergebnisliste angezeigt. Mit der beA-Version 3.4 werden auch Zweigstellen eines Kollegen in der Ergebnisliste angezeigt werden. Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis gehört ebenfalls zur beA-Infrastruktur und wird von der BRAK zur Verfügung gestellt.
 
In der Nachrichtenansicht kann nach Betätigung der Schaltfläche „Drucken“ eine Druckaufbereitung zu einer Nachricht erzeugt werden, in welcher die Anhänge der Nachricht in tabellarischer Form aufgelistet sind. Bisher wurde in dieser tabellarischen Auflistung die Datei mit den Strukturdaten (xjustiz_nachricht.xml) nicht dargestellt. Mit der beA-Version 3.4 wird die Datei xjustiz_nachricht.xml, d.h. der Strukturdatensatz, in der Druckaufbereitung ergänzt, wenn sie einer Nachricht hinzugefügt ist.
 
Im Rahmen des Nachrichtenexports wird ein Archiv im ZIP-Format erstellt, das eine Datei mit dem Namensschema <Nachrichten-ID>-export.html enthält. In dieser Datei sind alle Anhänge der Nachricht in tabellarischer Form auflistet. Bisher wurde in der tabellarischen Auflistung der Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.xml) nicht dargestellt. Mit der beA-Version 3.4 wird der Strukturdatensatz in der tabellarischen Darstellung ergänzt, wenn sie einer exportierten Nachricht hinzugefügt ist.
 
Neues zu den getesteten Browserversionen und Betriebssystemen
 
Die BRAK und Wesroc, ihr technischer Dienstleister, möchten den beA-Nutzern stets den größtmöglichen Anwendungskomfort und Support bieten.

Nicht nur innerhalb von beA erfolgen laufend Verbesserungen und Fehlerbehebungen, sondern auch bei weiteren Produkten, wie bspw. den Betriebssystemen und Browsern. Entsprechend bedarf es einer laufenden Anpassung der Testaktivitäten rund um das beA, um die Kompatibilität zwischen der beA-Webanwendung und diesen Produkten sicherzustellen.

Nun endet der Standard-Support für Ubuntu 16.04 durch den Hersteller im April 2021. Daher entfallen die regelmäßigen Tests von Wesroc und der BRAK für Ubuntu 16.04 ebenfalls ab diesem Monat. Stattdessen wurden für die neue beA-Version die Tests mit der Version Ubuntu 20.04 LTS durchgeführt, die im April 2020 veröffentlicht wurde und eine LTS-Veröffentlichung mit fünf Jahren Unterstützung durch den Hersteller ist. Bei der Verwendung von Ubuntu 20.04 mit Gnome-Desktop, der Standardkonfiguration, kann es dazu kommen, dass teilweise Dialogfenster im Hintergrund erscheinen und vom Nutzer ausgewählt werden müssen, um die Arbeit fortzuführen. In diesen Fällen wird empfohlen, den Cinnamon-Desktop zu verwenden.

Zudem unterstützt beA mit der neuen Version nun auch die von Apple seit November 2020 veröffentlichte Version macOS BigSur.

Mit dem beA-Release 3.4 wurden auch hinsichtlich der anderen gängigen Browser unter den Betriebssystemen Windows, Linux und macOS weitere Kompatibilitäten getestet. Ab jetzt erfolgen die regelmäßigen Tests für Windows 10 (64 Bit), für macOS BigSur und für Ubuntu 20.04 LTS.

Weitere Informationen hierzu enthält unsere Anwenderhilfe. Die BRAK empfiehlt grundsätzlich, stets die aktuelle Version eines Browsers zu verwenden, da von den Herstellern fortlaufend Sicherheitslücken geschlossen werden.
Alle Informationen zum beA unter https://portal.beasupport.de/external/