Ausgabe 10/2022 v. 24.11.2022
 
Liebe Leserinnen und Leser,

voraussichtlich am 1.12.2022 werden wir die neue beA-Version 3.16 in Betrieb nehmen.
 
In dieser Ausgabe des beA-Newsletters erläutern wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen in der beA-Webanwendung sowie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) und geben Ihnen einen Überblick über die behobenen Fehler.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der für die Verwendung der neuen Version 3.16 notwendigen Aktualisierung der beA Client Security.
 
Ihr beA-Team
Aktualisierung der beA Client Security
 
Bestandteil der beA-Version 3.16 ist eine Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security von der Version 3.2 auf die Version 3.3. Im Rahmen dieser Aktualisierung wird die in der beA Client Security enthaltene Java-Version aktualisiert und für das Windows-Betriebssystem eine Umstellung der beA Client Security von 32-Bit auf 64-Bit Wortbreite vorgenommen.

Bestandteil der beA-Version 3.13 ist zudem ein Update der Anwendungskomponente der beA Client Security von der Version 3.15 auf die Version 3.16.

Den Unterschied zwischen Basiskomponente und Anwendungskomponente erläutert der beA-Newsletter 2/2022.

Das Update der Anwendungskomponente der beA Client Security muss zwingend installiert werden, um weiterhin mit der beA-Webanwendung arbeiten zu können. Sie benötigen hierfür keine Administrator-Rechte.

Die beA-Basiskomponente muss hingegen nicht sofort aktualisiert werden, um mit dem beA weiterarbeiten zu können. Wir empfehlen Ihnen aber, die Aktualisierung auch der Basiskomponente der beA Client Security möglichst zeitnah nach Bereitstellung der beA-Version 3.16 einzuplanen und auszuführen. Für diese Aktualisierung benötigen Sie administrative Rechte. Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihren Systemadministrator. Berücksichtigen Sie bitte ferner in Ihrer Planung, dass die Aktualisierung auf allen Geräten, die Sie für den Zugang zu der beA-Webanwendung verwenden, vorgenommen wird.

Nach dem Ablauf eines Übergangszeitraums, der voraussichtlich Ende Februar 2023 enden wird, müssen Sie das Update der Basiskomponente der beA Client Security durchgeführt haben, um die beA-Webanwendung weiter nutzen zu können.

Nachfolgend beschreiben wir die Schritte, die für die Aktualisierung der beA Client Security auszuführen sind. Exemplarisch wird der Aktualisierungsvorgang der beA Client Security hier für das Betriebssystem Windows dargestellt. Auf wesentliche Besonderheiten bei anderen Betriebssystemen wird im Text hingewiesen.
 
Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security

Nach dem Start der beA Client Security werden Sie auf ein verfügbares Update hingewiesen, für dessen Installation administrative Rechte erforderlich sind:
Sie können sich nun entscheiden, ob Sie die Aktualisierung jetzt durchführen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchten. Im Zweifel fragen Sie bitte Ihren Systemadministrator, wie Sie vorgehen sollen.

Wenn Sie über administrative Rechte verfügen und die Aktualisierung durchführen möchten, wählen Sie bitte die Schaltfläche „Weiter“ aus. Unter Windows und MacOS wird die Zustimmung des Benutzers für den administrativen Zugriff während des Installationsvorganges erfragt. Unter LINUX wird für den administrativen Zugriff ein durch den Benutzer separat auszuführendes Kommando in einem Benutzerdialog eingeblendet.

Sie können alternativ die Aktualisierung verschieben und die Schaltfläche „jetzt nicht“ wählen. In diesem Fall wird die Aktualisierung der Anwendungskomponente automatisch fortgesetzt. Die dafür auszuführenden Aktualisierungsschritte finden Sie in einem separaten Abschnitt weiter unten. Bei späteren Startvorgängen der beA Client Security werden Sie erneut auf das ausstehende Update der Basiskomponente der beA Client Security hingewiesen.

Für den Fall, dass Sie sich für eine Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security entschieden haben und auf die Schaltfläche „Weiter“ geklickt haben, führt Sie der Installations-Assistent durch die erforderlichen Schritte.
Wählen Sie bitte die Schaltfläche „Fertigstellen“ aus, wenn Sie die Aktualisierung vornehmen möchten:
Sofern Sie mit dem vorgeschlagenen oder dem von Ihnen angepassten Ordner einverstanden sind, wählen Sie bitte die Schaltfläche „Weiter“ aus.
In dem nun folgenden Dialog können Sie eine der vorgeschlagenen Optionen auswählen. Wir empfehlen Ihnen, sich für die Optionen „Desktop-Symbol erstellen“ und „beA Client Security starten“ zu entscheiden, damit Sie nach dem Aktualisierungsvorgang gleich mit dem beA weiterarbeiten können. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Fertigstellen“ beenden Sie die Installation der Basiskomponente der beA Client Security:
Falls die Option „beA Client Security starten“ nicht ausgewählt wurde, müssen Sie die beA Client Security erneut starten, bevor Sie mit Ihrem beA weiterarbeiten können.
 
Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security

Nach der Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security sind unter dem Betriebssystem Windows keine weiteren Benutzereingaben zur Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security erforderlich.

Wenn Sie die Installation der Basiskomponente übersprungen haben, wird die erforderliche Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security mit folgendem Dialog eingeleitet:
Bitte wählen Sie „Weiter“ aus. Danach wird Ihnen Folgendes angezeigt:
Wählen Sie hier bitte „Fertigstellen“ aus. Für den Fall, dass die Basiskomponente der beA Client Security noch nicht aktualisiert wurde, wird erneut auf das noch ausstehende Update hingewiesen:
Bitte wählen Sie die Schaltfläche „jetzt nicht“ aus. Nach Auswahl von „jetzt nicht“ kann die beA Client Security verwendet werden. Sie können mit Ihrem beA in der Version 3.16 arbeiten.
 
Warnhinweis beim Anmelden in der beA-Webanwendung

Bundesrechtsanwaltskammer und Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer haben Sie darüber informiert, dass zum 31.12.2022 die beA-Signaturkarten gegen neue Karten ausgetauscht werden müssen. Wenn Sie sich in der beA-Webanwendung anmelden wollen und für die Anmeldung eine beA-Karte der ersten Generation für die Anmeldung ausgewählt haben, dann erscheint folgender Hinweis.
Bitte bestätigen Sie diesen Hinweis mit der Schaltfläche „OK“. Wir bitten Sie, den Hinweis zum Anlass zu nehmen, die Ihnen zugesandte neue beA-Karte in Ihrem Postfach zu interlegen. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung findet sich hier. Falls Sie Ihre neue Karte oder den dazugehörigen PIN-Brief noch nicht erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte unter Verwendung des Kontaktformulars an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und bitten unter Angabe Ihrer Kartennummer um erneute Übersendung.
 
Anhebung der Beschränkung der Nachrichtengrößen und Umstellung der beA Client Security unter Windows auf 64-Bit Wortbreite

Gemäß der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – 2. ERVB 2022) werden die Beschränkungen der Nachrichtengröße Ende des Jahres 2022 erneut angehoben. Ab dem 01.01.2023 wird es möglich sein, mit der beA-Webanwendung Nachrichten mit einer Gesamtgröße der Nachrichtenanhänge von bis zu 200 Megabyte und maximal 1000 Anhängen zu übersenden.
 
Windows-Betriebssysteme mit einer Wortbreite von 32-Bit können diese Anforderungen nicht mehr in ausreichender Zeit bewältigen. Wir hatten im beA-Newsletter 3/2022 und beA-Newsletter 8/2022 bereits um Prüfung der Wortbreite der von Ihnen zum Zugang auf die beA-Webanwendung verwendeten Windows-Systeme und um Umstellung der betroffenen Systeme auf Windows 64-Bit gebeten. Insbesondere haben wir auch beschrieben, wie Sie mit einfachen Operationen prüfen können, ob Ihre verwendeten Windows-Systeme mit einer Wortbreite von 32-Bit oder 64-Bit arbeiten.
 
Die beA Client Security für Windows wird mit beA-Version 3.16 auf 64-Bit-Wortbreite umgestellt. Bitte führen Sie die erforderlichen Aktualisierungen bis Ende Dezember 2022 durch, um Einschränkungen beim Empfang und Versand der ab Januar 2023 zulässigen größeren Nachrichten zu vermeiden.
 
Hinweis für Betreiber und Administratoren eines Terminalservers

Im Zusammenhang mit der Umstellung der beA Client Security unter Windows auf eine Wortbreite von 64 Bit ändert sich auch das Installationsverzeichnis der Basiskomponente der beA Client Security.

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung in Ihren Konfigurationseinstellungen, etwa hinsichtlich erforderlicher Freigaben und konfigurierter Startprogramme.
Weitere Informationen zum Terminalserver finden Sie auch im beA-Anwenderportal.
 
Anpassungen im Bundesrechtsanwaltsverzeichnis

Aufgrund der Einführung der Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenz- und Sanierungsrecht durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 6.12.2021 wird mit der Version 3.16 auch der Fachanwaltstitel Insolvenz- und Sanierungsrecht im BRAV angezeigt.

Auf der Startseite des BRAV können Sie im Eingabefeld für die Fachanwaltsbezeichnung zusätzlich die Bezeichnung „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ als Suchkriterium auswählen.
Wenn Sie als Suchkriterium „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ ausgewählt haben, dann werden Ihnen in der Ergebnisliste einer nachfolgenden Suche Rechtsanwälte mit Fachanwaltsbezeichnung „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ in der Treffermenge präsentiert. Wenn sie als Suchkriterium „Insolvenzrecht“ ausgewählt haben, dann werden Ihnen in der Ergebnisliste einer Suche Rechtsanwälte mit der Fachanwaltsbezeichnung „Insolvenzrecht“ und „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ in der Treffermenge präsentiert.

Aufgrund vielfacher Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern hat sich die BRAK entschieden, die Eingabe eines Sicherheitscodes in der BRAV-Suche abzuschaffen. Der Schutz vor systematischen und massenhaften Datenabfragen wird nun betriebsseitig vorgenommen.
 
Fehlerbehebungen

Mit der neuen beA-Version 3.16 werden wiederum einige Fehler behoben. Die Fehlerbehebungen werden auf dem beA-Anwenderportal unter „Release-Informationen“ beschrieben.
Alle Informationen zum beA unter https://portal.beasupport.de