Mit diesem Sondernewsletter möchten wir Sie darüber informieren, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer derzeit die Umstellung auf eine neue Generation von beA-Karten vorbereitet. Damit wird auch ein Tausch der derzeit genutzten beA-Karten verbunden sein.
Die Umstellung wird in mehreren Stufen erfolgen und ist abhängig vom erworbenen Karten-Typ (beA-Karte Basis, beA-Karte Signatur, beA-Karte Mitarbeiter) und der Gültigkeit der sich darauf befindlichen Zertifikate. Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren.
Voraussichtlich ab Anfang März 2022 werden an Rechtsanwälte im Rahmen von Neubestellungen ausschließlich die Produkte der neuen Generation ausgegeben. Bestellungen für beA-Produkte werden zukünftig zentral über die
Homepage der Zertifizierungsstelle zusammengeführt.
Im zweiten Schritt wird der notwendige Chipkartentausch angestoßen. Von diesem Tausch sind alle Rechtsanwälte betroffen, die eine beA-Karte Basis oder eine beA-Karte Signatur besitzen. Der Tausch umfasst ebenfalls diejenigen beA-Karten, die durch die Nachladesignatur zu einer beA-Karte Signatur aufgewertet wurden.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch die beA-Karten Mitarbeiter getauscht.
Ein Tausch der Chipkarten wird aus mehreren Gründen notwendig: Das Betriebssystem (Starcos 3.5) der noch aktuellen Chipkarten für die beA-Karten (Basis und Signatur) verliert mit dem Ende des Jahres 2022 die sicherheitstechnische Zulassung als Betriebssystem für Karten mit qualifizierten Signaturen. Das macht einen Austausch unabdingbar.
Darüber hinaus läuft bei der Mehrzahl der Rechtsanwälte im Jahr 2022 die Gültigkeit der fortgeschrittenen Zertifikate (AES) zur Anmeldung am beA sowie für die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) ab. Die Zertifizierungstelle gewährleistet durch den Tausch, dass alle vom Zertifikatsablauf betroffenen Rechtsanwälte rechtzeitig vor dem Ablauftermin ein neues gültiges Zertifikat erhalten sowie nutzen können.
Mit der neuen Kartengeneration wird die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer außerdem ein
Fernsignaturverfahren zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen (qeS) einführen. Mit der Fernsignatur werden qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) im Auftrag des Unterzeichners aus der Ferne erzeugt. Das höchstpersönliche qualifizierte Zertifikat befindet sich dann nicht mehr auf der beA-Karte, sondern in der hochsicheren Umgebung der Zertifizierungsstelle. Das zu signierende Dokument verbleibt die ganze Zeit über beim Rechtsanwalt und verlässt dessen Anwender-PC beim Signieren nicht. Das Verfahren zur Erzeugung einer Fernsignatur ist durch die TÜV Informationstechnik GmbH zertifiziert worden.
Über den Beginn des Kartentauschs sowie den genauen Ablauf wird die Zertifizierungsstelle Sie gesondert informieren. Sie müssen Ihrerseits nichts veranlassen, um die Zertifikatserneuerung oder die Nutzung des Fernsignaturverfahrens in die Wege zu leiten. Die Zertifizierungsstelle wird sich zu gegebener Zeit mit Ihnen zum Tausch Ihrer Karte in Verbindung setzen. Die Software der beA-Anwendung wird rechtzeitig vor der Ausgabe der neuen Karten aktualisiert werden und unterstützt weiterhin die bereits vorhandenen Karten. Wie Sie Ihre neue Karte in Ihrem Postfach hinterlegen, werden wir Ihnen zeitgleich mit der Übersendung der neuen Karten erläutern.
Noch eine Bitte der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer:
Haben sich seit Ihrer letzten Bestellung eines beA-Produktes bei der Zertifizierungsstelle die Kontaktdaten – insbesondere Ihre E-Mail-Adresse – geändert, teilen Sie dieses bitte schnellstmöglich an
bea@bnotk.de mit. Nutzen Sie bitte hierfür als Betreff „
E-Mail Aktualisierung“. Die aktuelle E-Mail-Adresse ist wichtig, um Ihnen den Bestätigungslink für den Erhalt Ihrer neuen beA-Karte zusenden zu können.
Wichtig: Falls Sie nicht genau wissen, ob die Zertifizierungsstelle Ihre aktuelle E-Mail-Adresse kennt, warten Sie bitte
unbedingt den Erhalt Ihrer neuen beA-Karte ab! Im Karten-Brief wird Ihnen die bei der Zertifizierungsstelle bekannte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die E-Mail zur Bestätigung des Kartenerhalts wird an
diese E-Mail-Adresse gesendet. Sollte diese nicht mehr gültig sein, melden Sie sich bitte wie oben bereits erwähnt. So helfen Sie aktiv mit, unnötigen Supportaufwand zu vermeiden.
Ihr beA-Team