die BRAK und ihre technische Dienstleisterin, Wesroc, sind stets mit der Weiterentwicklung und Verbesserung des beA befasst. So ist die Herausgabe („Rollout“) der neuen beA-Version 3.11 für den 31.3.2022 anvisiert. Für Sie als Anwender gehen damit einige Verbesserungen einher. Wir erläutern Ihnen im Folgenden die wesentlichen Änderungen der beA-Webanwendung.
Im Rahmen der Herausgabe der beA-Version 3.11 wird Ihnen ein Update der Client Security-Anwendungskomponente zur Verfügung gestellt. Dieses Update muss installiert werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Sie benötigen hierfür keine Administrator-Rechte.
Anzahl und Gesamtgröße elektronischer Dokumente in Anhängen von Nachrichten
Ziff. 3 der Zweiten Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – 2. ERVB 2022) vom 10.2.2022 begrenzt vom 1.4.2022 bis zum 31.12.2022 Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht wie folgt:
a) auf höchstens 200 Dateien und
b) auf höchstens 100 Megabyte.
Die dafür erforderlichen Anpassungen der beA-Webanwendung werden mit der beA-Version 3.11 bereitgestellt. Bisher galten nach
Ziff. 3 der ersten Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischen-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – ERVB 2022 die Grenzwerte 100 Dateien und 60 Megabyte. Bitte beachten Sie, dass die Erweiterung der Datenmengen erst ab dem 1.4.2022 gilt, auch wenn die neue beA-Version bereits am 31.3.2022 herausgegeben wird.
Wie bisher können Sie mit der Schaltfläche „Anhang hochladen“ Anlagen und Schriftsätze zu einem Nachrichtenentwurf hinzufügen. Nach der Auswahl der Dateien im Dateisystem erscheint ein Dialog, in dem die angepassten Grenzwerte hinsichtlich der Anzahl und Gesamtgröße der Dokumente sichtbar werden: