Die Kommunikation über das eBO stellt einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg zur Justiz dar und ersetzt dabei die Unterschrift der Nutzer. Die elektronischen Dokumente müssen also nicht mehr zusätzlich qualifiziert elektronisch signiert werden.
Die Inhaber dieser neuen eBO-Postfächer sind im Rahmen der Einrichtung eindeutig identifiziert worden. Dies ermöglicht die sichere gegenseitige Kommunikation mit der Justiz und den anderen Teilnehmern am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr. Für die anwaltliche Kommunikation sind die eBOs interessant, weil sie die Möglichkeit bieten, mit dem Mandanten sicher verschlüsselt zu kommunizieren.
Weitergehende Information sind hier zu finden.
Ihr beA-Team
Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird im beA-Newsletter auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet, sofern es nicht explizit auf eine Unterscheidung ankommt. In den Berichten wird die männliche Bezeichnung verwendet, die für alle Geschlechter gilt.
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