Sondernewsletter 7/2022 v. 8.6.2022
Kommunikation zwischen beA und eBO möglich!
 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
der Gesetzgeber hat zum 1.1.2022 mit § 130a Abs. 4 Nr. 4 ZPO, § 55a Abs. 4 Nr. 4 VwGO, § 46c Abs. 4 Nr. 4 ArbGG, § 65a Abs. 4 Nr. 4 SGG, § 52a Abs. 4 Nr. 4 FGO, § 32a Abs. 4 Nr. 4 StPO, jeweils in Verbindung mit §§ 10, 11, 12 ERVV die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung und Nutzung der besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfächer (eBO)  geschaffen. Damit ist die EGVP-Infrastruktur (www.egvp.de) um ein weiteres besonderes elektronisches Postfach als sicherer Übermittlungsweg für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen (eBO) ergänzt worden.

Seit dem 1.6.2022 steht die für die Nutzung der eBOs erforderliche Software zur Verfügung. Die BRAK wird deshalb zum 9.6.2022 die Kommunikation mit diesen Postfächern freischalten. Die eBOs werden dann aus dem beA-System sichtbar und adressierbar sein und umgekehrt auch Nachrichten an beA senden können.
In der Adresssuche erkennt man die eBOs anhand der EGVP-Rolle „egvp_ebo“:
Die Kommunikation über das eBO stellt einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg zur Justiz dar und ersetzt dabei die Unterschrift der Nutzer. Die elektronischen Dokumente müssen also nicht mehr zusätzlich qualifiziert elektronisch signiert werden.
 
Die Inhaber dieser neuen eBO-Postfächer sind im Rahmen der Einrichtung eindeutig identifiziert worden. Dies ermöglicht die sichere gegenseitige Kommunikation mit der Justiz und den anderen Teilnehmern am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr. Für die anwaltliche Kommunikation sind die eBOs interessant, weil sie die Möglichkeit bieten, mit dem Mandanten sicher verschlüsselt zu kommunizieren.
 
Weitergehende Information sind hier zu finden.

Ihr beA-Team

 
Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird im beA-Newsletter auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet, sofern es nicht explizit auf eine Unterscheidung ankommt. In den Berichten wird die männliche Bezeichnung verwendet, die für alle Geschlechter gilt.
 
Alle Informationen zum beA unter https://portal.beasupport.de