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Hinterlegung weiterer Zugangsmittel
Die beA-Webwendung ermöglicht es den Postfachinhaberinnen und Postfachinhabern, weitere Zugangsmittel, sogenannte Sicherheits-Token, für die Anmeldung am beA zu hinterlegen.
Doch es ist Vorsicht geboten. Es besteht sowohl die Möglichkeit, dass die Postfachinhaberin oder der Postfachinhaber für sich selbst weitere Sicherheits-Token hinterlegt, als auch, dass für andere Personen Sicherheits-Token zur Anmeldung hinterlegt werden.
Um versehentliche Fehlzuordnungen zu vermeiden, erscheint künftig ein Warnhinweis, wenn ein weiterer Sicherheits-Token für den Postfachinhaber oder die Postfachinhaberin hinterlegt wurde:
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