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Ausgabe 6/2023 v. 9.8.2023
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Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem heutigen beA-Newsletter geben wir Ihnen die Bitte der Justiz weiter, bei der Verwendung von Sendungsprioritäten im beA mit besonderer Sorgfalt vorzugehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilte mit, dass die Unterstützung der Anmeldung am Portal für die Beantragung der Corona-Hilfsprogramme mithilfe der beA-Karte Mitte Juli 2023 abgekündigt wurde. Was das für Sie bedeutet, erläutern wir Ihnen im Newsletter.
Aufgrund von Rückfragen im Anwender-Support enthält der heutige Newsletter zudem einige Hinweise zur neuen Anmeldeseite. Außerdem möchten wir bereits jetzt ankündigen, dass mit der nächsten beA-Version wieder eine Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security erforderlich sein wird. Die Anleitungen werden wir Ihnen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Ihr beA-Team
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Sendungspriorität – Adressierung von Bereitschaftsdiensten!
Seit der Version 3.15 der beA-Webanwendung ist es möglich, eine Nachricht mit Sendungspriorität an ein Postfach der Justiz zu versenden.
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Über das Feld „Sendungspriorität“ können der allgemeine Bereitschaftsdienst der Gerichte oder Staatsanwaltschaften sowie verschiedene Unterkategorien des Bereitschaftsdienstes nach Rechtsbereichen ausgewählt werden.
Die Justiz bittet, die Adressierung der Bereitschaftsdienste über das Feld „Sendungspriorität“ mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen und diese Adressierung nur im Falle der Bearbeitung durch einen Bereitschaftsdienst zu wählen. Die Nutzung von Sendungsprioritäten des Bereitschaftsdienstes für Nachrichten, die eigentlich dem regulären Dienstbetrieb der Gerichte vorbehalten sind, führt in der Regel nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung dieser Eingänge. Teilweise treten sogar Verzögerungen ein, weil die im Bereitschaftsdienst der Gerichte tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eingänge sichten und händisch zuordnen müssen.
Wir dürfen deshalb die Bitte der Justiz an Sie weitergeben, ausschließlich Nachrichten, die durch den Bereitschaftsdienst eines Gerichtes zu bearbeiten sind, mit der Sendungspriorität „Bereitschaftsdienst“ zu versehen. Für sonstige eilbedürftige Nachrichten steht die Sendungspriorität „Eilt“ zur Verfügung.
Eine Anleitung zur Nutzung der Sendungsprioritäten finden Sie auf der Seite des beA-Anwendersupports.
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Aktualisierung der beA Client Security
Voraussichtlich am 24.8.2023 wird die BRAK die neue Version 3.20 der beA-Webanwendung bereitstellen. Wesentlicher Bestandteil der beA-Version 3.20 wird die Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security von der Version 3.3 auf die Version 3.4 sein.
Wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie ab dem 24.8.2023 in der beA-Webanwendung einen Hinweis darauf erhalten werden, dass ein Update der beA-Basiskomponente erfolgen muss. Diese Komponente muss nicht sofort aktualisiert werden, um mit dem beA weiter arbeiten zu können. Wir empfehlen Ihnen aber, die Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security möglichst zeitnah nach Bereitstellung der beA-Version 3.20 einzuplanen und auszuführen.
Für diese Aktualisierung benötigen Sie administrative Rechte. Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihren Systemadministrator. Berücksichtigen Sie bitte ferner in Ihrer Planung, dass die Aktualisierung auf allen Geräten, die Sie für den Zugang zur beA-Webanwendung verwenden, vorgenommen wird. Nach dem Ablauf eines Übergangszeitraums, der voraussichtlich Ende November 2023 enden wird, müssen Sie das Update der Basiskomponente der beA Client Security durchgeführt haben, um die beA-Webanwendung weiter nutzen zu können.
Wir werden Sie einige Tage vor der Installation der beA-Version 3.20 über die weiteren Schritte informieren, die für die Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security auszuführen sind und Ihnen eine Anleitung zur Verfügung stellen.
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Die neue beA-Startseite
Mit der Version 3.19 der beA-Webanwendung zeigt sich die beA-Anmeldeseite seit dem 3.8.2023 im neuen Gewand. Aufgrund von Rückfragen im beA-Anwendersupport möchten wir Ihnen einmal den neuen Anmeldevorgang erläutern und Sie auf die Meldungen am oberen Bildschirmrand aufmerksam machen.
Bevor Sie sich am beA anmelden können, müssen Sie die Auswahl des Sicherheits-Token direkt auf der beA-Anmeldeseite vornehmen.
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Sie müssen also nicht mehr zunächst auf „Anmelden“ klicken, um die Auswahl des Sicherheits-Token vornehmen zu können. Die Auswahl nehmen Sie vor der Anmeldung direkt auf der Anmeldeseite vor. Wenn sich in Ihrem Kartenleser bereits eine registrierte beA-Karte oder Mitarbeitendenkarte befindet, wird diese wie bisher zur Anmeldung automatisch vorausgewählt. Durch einen Klick auf die Schaltfläche „Anmelden“ erhalten Sie Zugang zu Ihrem beA.
Weitere Sicherheits-Token, die Sie für Ihre Anmeldung hinterlegt haben, können Sie durch Aufklappen des Eingabefelds mit „˅“ zur Anmeldung auswählen. Es werden Ihnen dann alle zur Verfügung stehenden Sicherheits-Token angezeigt. Noch nicht freigeschaltete Sicherheits-Token werden grau hinterlegt angezeigt. Sie sind für die Anmeldung nicht auswählbar. Sie müssen in diesem Fall den Sicherheits-Token zunächst einbinden, um sich damit anmelden zu können. Eine Anleitung finden Sie hier .
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Am oberen Bildschirmrand der Startseite werden wichtige Meldungen angezeigt:
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Im oberen Bereich des Anmeldefenster können bis zu drei Banner eingeblendet werden:
- Hinweis- oder Fehlermeldungen werden dunkelblau hinterlegt.
- Allgemeine aktuelle Hinweise des beA-Betriebs oder des beA-Supports werden hellblau hinterlegt.
- Meldungen zu aktuellen Störungen werden rot hinterlegt.
Das obige Beispiel zeigt einen Hinweis auf eine zuvor vorgenommene Abmeldung in der beA-Webanwendung und einen allgemeinen Hinweis auf das aktuelle beA-Release.
Die übrigen Änderungen seit dem 3.8.2023 haben wir Ihnen im beA-Newsletter 5/2023 erläutert. Sie können auch auf den Link zu den Release-Informationen, den Sie auf der beA-Startseite finden, klicken.
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Corona-Überbrückungshilfe – Keine Anmeldung mehr über die beA-Karte
Die BRAK hatte sich dafür eingesetzt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Beantragungsprozess für Corona-Überbrückungshilfen als sogenannte prüfende Dritte eingebunden wurden. Seit 2020 bestand die Möglichkeit, sich an dem Portal für die Beantragung der Corona-Hilfsprogramme mithilfe der beA-Karte anzumelden. Auf diese Weise war eine sichere Anmeldung am Portal und eine eindeutige Authentifizierung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte möglich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte nunmehr auf Nachfrage der BRAK mit, dass die Unterstützung der Anmeldung am Portal für die Beantragung der Corona-Hilfsprogramme mithilfe der beA-Karte Mitte Juli 2023 abgeschaltet wurde. Seitdem ist die Anmeldung über die beA-Karte nicht mehr möglich.
Gleichzeitig informierte das BMWK, dass es im Schlussabrechnungsportal für die Überbrückungshilfe eine einmalige Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 31.12.2023 ermögliche. Hierfür sei zwingend die Erstellung eines Organisationsprofils im Schlussabrechnungsportal für die Überbrückungshilfe für die betreffenden Mandate und zugehörigen Programme bis zum 31.8.2023 erforderlich. Das BMWK wies vorsorglich darauf hin, dass die allgemeine Registrierung im Antragsportal für die Überbrückungshilfe nicht ausreichend und zwingend die vorgenannte Anlage eines Organisationsprofils für eine Fristverlängerung vorzunehmen sei.
Weitere Informationen finden Sie auf der angegebenen Internetseite.
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