Ausgabe 8/2023 v. 31.10.2023
 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
voraussichtlich am 2.11.2023 wird die BRAK die neue beA-Version 3.22 in Betrieb nehmen.

Diese Versione wird einige betriebliche Anpassungen sowie Fehlerbehebungen enthalten, über die wir Sie in dieser Ausgabe des beA-Newsletters informieren möchten.

Wir berichten darüber hinaus über „Mein Justizpostfach“ und bitten Sie, die Erstregistrierung auch für Postfächer von zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften nicht aus dem Blick zu verlieren.
 
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
 
Ihr beA-Team
Aktualisierung der beA Client Security

Mit beA-Version 3.22 ist wiederum eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security verbunden. Diese Aktualisierung der beA Client Security muss zwingend vorgenommen werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Sie benötigen hierfür keine Administrator-Rechte. Ein Installationsassistent führt Sie wie gewohnt durch die Aktualisierung.
 
beA für Berufsausübungsgesellschaften – Erstregistrierung bitte nicht vergessen!
 
Zugelassene Berufsausübungsgesellschaften (BAG) erhalten gemäß § 31b BRAO mit ihrer Zulassung automatisch ein beA. Bei diesem sogenannten BAG-Postfach handelt es sich um ein eigenständiges Postfach, das ab dem Zeitpunkt der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer empfangsbereit ist und an das Nachrichten übermittelt werden können.

Der Zugriff auf die eingegangenen Nachrichten ist indes erst nach der entsprechenden Erstregistrierung für dieses Postfach möglich. Diese muss mit der beA-Karte und mit der dazugehörigen PIN der BAG erfolgen, die der gesetzliche Vertreter der BAG unter Verwendung der BAG-Postfach-SAFE-ID bestellt hat. Die Erstregistrierung des persönlichen beA oder die Hinterlegung der BAG-beA-Karte in Ihrem persönlichen Postfach reichen nicht aus, um auf Nachrichten im BAG-Postfach zugreifen zu können.

Bitte beachten Sie auch, dass erst nach der Erstregistrierung und anschließenden Anmeldung mit der beA-Karte der BAG den in der Berufsausübungsgesellschaft tätigen Personen über die Benutzerverwaltung Rollen und Rechte zugeordnet werden können.

Wir dürfen Sie deshalb noch einmal erinnern, die ggf. noch ausstehende Erstregistrierung Ihres BAG-Postfachs vorzunehmen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass wichtige Nachrichten Sie nicht erreichen. Denn auch die E-Mail-Benachrichtigung über Posteingänge im beA funktioniert erst nach der erfolgten Erstregistrierung.
Startschuss für „Mein Justizpostfach“

Seit dem 12.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz ein kostenfreies Postfach mit dem Titel „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen. Am 12.10.2023 wurde zunächst ein Pilotbetrieb bereitgestellt. Im Rahmen der Pilotierung wird dann das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden.

Mit dem MJP soll das OZG-Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz umgesetzt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger benötigen zur Identifizierung ein BundID-Konto. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger, die über ein MJP verfügen, können daraus Nachrichten an die beAs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versenden. Da im beA weitere Anpassungen notwendig sind, funktioniert die Übermittlung von Nachrichten aus dem beA an Bürgerinnen und Bürger in das MJP zunächst noch nicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die versuchen, ein MJP zu adressieren oder auf eine Nachricht zu antworten, erhalten eine Fehlermeldung. Wir werden die Anpassungen schnellstmöglich vornehmen, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit zu geben, den Nachrichtenaustausch mit dem MJP auch für eine sichere Mandantenkommunikation zu nutzen.

„Mein Justizpostfach“ ist über diese Internetseite erreichbar.
Fehlerbehebungen

In der neuen beA-Version 3.22 hat die BRAK wiederum einige bekannte Fehler behoben. Die Fehlerbehebungen werden auf dem beA-Anwenderportal unter „Release-Informationen“ beschrieben.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Einschränkung bei der Verwendung von MacOS Sonoma mit der Inbetriebnahme der neuen Version nicht mehr besteht.
Alle Informationen zum beA unter https://portal.beasupport.de