Unter ganz unterschiedlichen Aspekten war das beA Gegenstand der halbjährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BRAK am 27.4.2018 in Koblenz. Nach kritischer und kontroverser Diskussion fasste die Hauptversammlung richtungsweisende Beschlüsse, insbesondere zum Haushalt für den elektronischen Rechtsverkehr.
Wichtig zu wissen für die Nutzer des beA: Mit sehr deutlicher Mehrheit setzte die Hauptversammlung den Beitragsanteil für das beA für das Jahr 2019 auf 52 Euro pro Mitglied fest. Dieser Beitragsanteil ist von den Kammern an die BRAK zu entrichten, die Kammern erheben ihn entsprechend von ihren Mitgliedern. Der Beitragsanteil wird von der Hauptversammlung immer im Voraus für das nächste Haushaltsjahr festgelegt und dabei ggf. in der Höhe angepasst. Wegen der Beiträge für 2018 waren Stimmen laut geworden, wenn das beA nicht nutzbar sei, müsse man auch nichts zahlen. In der Diskussion in der Hauptversammlung betonten die regionalen Kammern, dass die Einrichtung und der Betrieb des beA eine gesetzliche Aufgabe der BRAK ist; diese Aufgabe muss auch weiterhin erfüllbar bleiben, deshalb sei es wichtig, die beA-Beiträge auch weiterhin an die BRAK zu entrichten (näher zum beA-Beitragsanteil Nitschke, BRAK-Magazin 2/2018, 10).
Das BRAK-Präsidium sieht sich durch die Hauptversammlung gestärkt: Nicht nur wurde ihm die Entlastung hinsichtlich des Haushalts 2017 – einschließlich des Haushalts für elektronischen Rechtsverkehr – mit deutlicher Mehrheit erteilt. Auch ein mit einem Antrag zum Haushalt verbundener Misstrauensantrag einer Kammer gegen zwei Mitglieder des Präsidiums nebst Rücktrittsforderung wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.
Auf der Tagesordnung standen auch eine Reihe weiterer Anträge rund um das beA. Der umfangreichste von ihnen, der u.a. das Thema beA als Open Source Software betrifft, wurde einvernehmlich auf die nächste Präsidentenkonferenz der BRAK vertagt. Diese wird sich in ihrer Sitzung am 28.5.2018 damit ausführlich befassen.
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