Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 9/2024 v. 10.05.2024

Mündliche Verhandlung zum Fremdbesitzverbot, Beweismittel in grenzüberschreitenden Strafverfahren; Mündliche Verhandlung zum Sammelinkasso; Einigung zur Zahlungsverzugsverordnung; Konsultation zur fairen Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit

10.05.2024Newsletter
  • Am 30. April 2024 wurde die mündliche Verhandlung in der Rechtssache Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft UG gegen Rechtsanwaltskammer München (C-295/23) vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs abgehalten – m.a.W. es wurde zur Unionskonformität des Fremdbesitzverbotes verhandelt.
  • Am 30. April 2024 hat der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-670/22 (M.N.), besser bekannt als „EncroChat“, getroffen. Er entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Beweismittel in einem Staat verwertet werden dürfen, die nach den dortigen Regelungen nicht hätten erhoben werden dürfen.
  • Am 7. Mai 2024 wurde in der Rechtssache ASG 2 gegen Land Nordrhein-Westfalen (C-253/23) vor der großen Kammer des EuGH und damit vor fünfzehn Richterinnen und Richtern – darunter die als Berichterstatterin ernannte Richterin Küllike Jürimäe (Präsidentin der dritten Kammer) – verhandelt.