Presseerklärung Nr. 8/2017

Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2017

Zum Stichtag 01.01.2017 hatten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.538 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies nur einen geringen Zuwachs von 0,42 Prozent, die Mitgliederzahlen blieben damit in den letzten Jahren insgesamt weitgehend stabil.

07.06.2017Presseinformation

15 Kammern verzeichneten einen Mitgliederzuwachs, zwölf Kammern einen Rückgang der Mitgliederzahlen. Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft: von 33,87 Prozent im Vorjahr auf nunmehr 34,37 Prozent.

Erstmals enthält die Statistik auch Zahlen zu Syndikusrechtsanwälten. Aufgrund des zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte gibt es nunmehr die Zulassungsarten Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt (Doppelzulassung), Syndikusrechtsanwalt (Einzelzulassung) sowie Rechtsanwalt (Einzelzulassung). Zum 01.01.2017 gab es insgesamt 8.753 Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung, 957 Syndikusrechtsanwälte und 154.683 Rechtsanwälte. Deutlich höher als bei den Rechtsanwälten ist der Frauenanteil bei den Syndici: 42,83 Prozent der doppelt Zugelassenen sind weiblich, und sogar 54,23 Prozent der reinen Syndikusrechtsanwälte.

Auch die Anzahl derjenigen Rechtsanwälte, die neben ihrem Beruf als Rechtsanwalt zugleich als Wirtschaftsprüfer und/oder Steuerberater und/oder vereidigter Buchprüfer tätig sind, hat sich nur geringfügig verändert. Zum 1.1.2017 waren 639 Rechtsanwälte auch als Wirtschaftsprüfer, 2.151 auch als Steuerberater und 402 auch als vereidigte Buchprüfer tätig. Weiter rückläufig ist mit 5.570 die Anzahl der Anwaltsnotare.

Bewegung zeigte sich bei den Gesellschaften: Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (825) und Partnerschaftsgesellschaften: Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften stieg auf 5.332, davon 1.814 mit beschränkter Berufshaftung; ferner sind 155 LL.P. zugelassen.

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften hat weiter zugenommen und beträgt nunmehr 53.677. Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (10.370), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.516); diese bleibt mit 57,53 Prozent die Fachanwaltschaft mit dem größten Frauenanteil. Die älteste Fachanwaltschaft (für Steuerrecht) belegt mit 4.944 Fachanwälten Platz 3. 43.419 Rechtsanwälte (davon 13.402 weiblich), haben einen oder mehrere Fachanwaltstitel erworben. Damit beträgt der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte 26,41 Prozent. Die nach Rechtsanwaltskammern aufgeschlüsselte Statistik der Fachanwälte zum 01.01.2017 finden Sie unter www.brak.de/statistiken.