Voraussetzungen
für die Erlangung des FortbildungszertifikatsDas Fortbildungszertifikat
umfasst insgesamt vier Module: I. Materielles Recht, II. Berufsrecht
einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht, III. Verfahrens- oder
Prozessrecht, IV. Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung Voraussetzung
für die Erlangung des Fortbildungszertifikats ist, dass der Rechtsanwalt
oder die Rechtsanwältin eine Punktzahl von insgesamt mindestens 360 Punkten
erreicht hat, die sich auf die unterschiedlichen Module wie folgt verteilen müssen: Aus
dem Modul I sind mindestens 240 Punkte in drei Jahren nachzuweisen. Aus
dem Modul II sind mindestens 60 Punkte in drei Jahren nachzuweisen. Aus
den Modulen III oder IV sind insgesamt mindestens 60 Punkte in drei
Jahren nachzuweisen. Es müssen mindestens 180 Punkte aus Seminaren
oder Fachveranstaltungen nachgewiesen werden. Die verschiedenen Formen
der anzuerkennenden Fortbildung pro Modul werden wie folgt bewertet: Seminare
und Fachveranstaltungen (auch Inhouse-Seminare und Fernstudium), an denen
der Rechtsanwalt hörend oder dozierend teilgenommen hat 10 Punkte pro
Stunde Eigenstudium (z.B. Studium der Fachliteratur, E-Learning)
10 Punkte pro Jahr Prüfertätigkeit 30 Punkte pro
Prüfung, maximal 60 Punkte pro Jahr Qualitätszirkel und Gesprächskreise 10
Punkte pro Jahr Juristische Fachveröffentlichungen 20 bis
50 Punkte pro Veröffentlichung, maximal 50 Punkte pro Jahr. Bedeutung,
Umfang und Schwierigkeit einzelner Fortbildungsmaßnahmen können zu
einer anderen Gewichtung führen. Zur Prüfung der Einhaltung
der vorgenannten Kriterien hat der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin Zeugnisse,
Bescheinigungen, Belegexemplare oder andere geeignete Unterlagen vorzulegen. |