Nicht nur auf nationaler und europäischer Ebene sondern auch international kommt der Anwaltschaft eine Schlüsselrolle bei der Mitgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zu. Die BRAK hat diese ständig wachsende Aufgabe erkannt. Sie ist Mitglied in internationalen Anwaltsorganisationen wie der IBA (International Bar Association) und der UIA (Union Internationale des Avocats). Die Mitarbeit in diesen Organisationen eröffnet die Möglichkeit, die Stimmen der nationalen Anwaltschaften zu bündeln und sich so noch besser Gehör in Politik und Wirtschaft zu verschaffen.
Neben der aktiven Mitarbeit in internationalen Organisationen pflegt die BRAK auch enge direkte Beziehungen zu einzelnen nationalen Rechtsanwaltskammern. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Ländern innerhalb Europas stellt dabei einen Schwerpunkt der Arbeit der BRAK dar. Auf gemeinsam mit Partnerorganisationen durchgeführten Konferenzen, Seminaren und Workshops zu aktuellen rechtlichen und berufsrechtlichen Themen werden Erfahrungen ausgetauscht und Perspektiven erörtert.
Gerade in den ost- und südosteuropäischen Staaten gibt die BRAK damit wichtige Anstöße für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen als unabdingbare Voraussetzung für eine demokratische Entwicklung. Nicht zuletzt aufgrund der geografischen Nähe spielen gerade die Beziehungen zu diesen Rechtsanwaltskammern eine besondere Rolle. Die BRAK steht in engem Kontakt mit fast allen Anwaltsorganisationen vom Baltikum bis zum Balkan. In Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) leistet sie so einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung einer modernen Anwaltschaft in diesen Ländern. Gleichzeitig ist die BRAK damit Wegbereiter für deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Zuge fortschreitender Europäisierung immer öfter und schneller in grenzüberschreitende Vorgänge eingebunden werden und sich dadurch neue attraktive Tätigkeitsfelder erschließen.
Aber auch mit der Anwaltschaft in ferneren Ländern steht die BRAK im engen Kontakt: 2008 wurde beispielsweise mit dem japanischen Rechtsanwaltsverband ein Freundschafts- und Kooperationsvertrag geschlossen. Mit der chinesischen und der vietnamesischen Anwaltschaft ist ebenfalls eine engere Zusammenarbeit geplant. Die BRAK ist deshalb auch aktiver Teilnehmer des vom Bundesjustizministerium initiierten Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs.