Haben Sie eben erst Ihre beA-Karte bestellt? Dann gibt es vielleicht noch etwas zu tun…
Denn wenn Sie eine beA-Karte Signatur bestellt haben, wird Ihnen zunächst nur eine beA-Karte Basis geliefert. Sie müssen dann dafür sorgen, dass daraus eine beA-Karte Signatur wird:
Das qualifizierte elektronische Zertifikat, das Sie zum Erzeugen qualifizierter Signaturen brauchen, müssen Sie nämlich extra beantragen. Im Rahmen dieses Antragsverfahrens ist auch eine gesonderte Identifizierung erforderlich – das verlangen die signaturrechtlichen Vorschriften für qualifizierte Zertifikate, es ist also quasi Voraussetzung dafür, dass Ihre qualifizierte Signatur Ihrer Unterschrift gleichgestellt werden kann. In vielen Kammerbezirken ist das KammerIdent-Verfahren möglich. Das bedeutet, dass Sie sich unmittelbar in der Geschäftsstelle Ihrer Kammer identifizieren lassen können (Notarident-Verfahren). Ansonsten müssen Sie mit den Antragsunterlagen einen Notar aufsuchen, der die Identifizierung vornimmt. Sobald das Zertifikat ausgestellt worden ist, kann es über das Bestellportal der BNotK herunter- und anschließend auf die beA-Karte aufgeladen werden.
Wie Sie ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat beantragen, haben wir hier erklärt. Auch die BNotK bietet ein Infoblatt dazu an.
Gut zu wissen: Falls Sie zunächst einmal nur die beA-Karte Basis bestellt haben und nun doch lieber mit dieser Karte qualifiziert elektronisch signieren möchten, können Sie einfach upgraden: indem Sie eine Nachladesignatur bestellen. Damit können Sie dann nach dem oben beschriebenen Vorgehen ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat auf Ihre beA-Karte Basis nachträglich aufladen.
Pssst… Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche beA-Karte für Ihre Zwecke passend ist, können Sie hier noch einmal nachlesen.
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