In ihrer Sitzung am 16.4.2018 hat sich die Satzungsversammlung, das sog. Parlament der Rechtsanwaltschaft, in einer aktuellen Stunde über die aktuelle Situation des beA informiert.
BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer berichtete der Versammlung ausführlich über die Entstehungsphase des beA sowie über die seit Ende Dezember zu Tage getretenen Schwachstellen des beA. Im Zentrum seines Berichts standen die Maßnahmen der BRAK zur Behebung dieser Schwachstellen und zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems. In diesem Zusammenhang berichtete Schäfer auch über die BRAK-Präsidentenkonferenz am Vortag.
Aus den Reihen der Satzungsversammlung wurden dazu Nachfragen gestellt, Anregungen geäußert und im Wesentlichen der Kurs der BRAK zur Wiederinbetriebnahme des beA unterstützt. Zum Ende der aktuellen Stunde appellierte ein Mitglied an die Anwaltschaft, die momentan noch andauernde Zwangspause des beA dafür zu nutzen, die IT-Sicherheit in den eigenen Kanzleien zu überdenken und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Zu den insgesamt rund 120 Mitgliedern der Satzungsversammlung zählen Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Delegierten.
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