Am 3.9.2018 geht es endlich los und das beA-System wird wieder freigeschaltet (vgl. PE Nr. 23 v. 20.8.2018). Die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Fa. secunet, hat die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.6.2018 (vgl. PE Nr. 19 v. 27.6.2018) bestätigt. Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege.
Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso die Schwachstelle 4.5.3 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8.8.2018 (vgl. PE Nr. 22 v. 8.8.2018).
Ab dem 3.9.2018 gilt dann für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht.
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