Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Sondernewsletter v. 20.08.2018

 

Los geht`s!

Am 3.9.2018 geht es endlich los und das beA-System wird wieder freigeschaltet (vgl. PE Nr. 23 v. 20.8.2018). Die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Fa. secunet, hat die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.6.2018 (vgl. PE Nr. 19 v. 27.6.2018) bestätigt. Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege.

Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso die Schwachstelle 4.5.3 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8.8.2018 (vgl. PE Nr. 22 v. 8.8.2018).

Ab dem 3.9.2018 gilt dann für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht.


Spätestens jetzt gilt: vorbereitet sein!

Sind Sie schon bereit für die Nutzung des beA ab 3. September 2018? Lieber nochmal einen Blick auf die Checkliste werfen:

  • Haben Sie Ihre beA-Karte bzw. beA-Karte Signatur bereits bestellt? Falls nein, dann schnell über die Website der BNotK die Bestellung durchführen. Denken Sie auch an beA-Karten für Ihre Mitarbeiter.
  • Haben Sie bereits einen kompatiblen Kartenleser? Den benötigen Sie für das beA. Sollten Sie noch keinen Kartenleser besitzen, können Sie diesen ebenfalls auf der Website der BNotK bestellen. Sollten Sie bereits einen Kartenleser besitzen, kontrollieren Sie bitte, ob Sie möglicherweise die Firmware aktualisieren müssen, vgl. beA-Newsletter 22/2017.
  • Deinstallieren Sie – falls noch nicht geschehen – die alte Client Software und ggf. das Zertifikat „bealocalhost“
  • Installieren Sie die neue beA-Client Security
  • Führen Sie – falls in der Vergangenheit noch nicht erfolgt – die Erstregistrierung durch

 

Anleitungen zu allem, was jetzt zu erledigen ist, finden Sie unter http://bea.brak.de/was-muss-man-jetzt-tun/ und auch in den vergangenen beA-Newslettern 14 und 11/2018.


Obacht! Am 1./2.9.2018 eingeschränkte Verfügbarkeit!

Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 1./2.9.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein.


Neue Version Client Security – Hotfix

Seit dem 4.7.2018 kam es leider vereinzelt zu Problemen bei der Installation der beA-Client Security, die bei einigen Endgeräten nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Deshalb wurde am Dienstag, den 14.8.2018, eine neue Version der Client Security bereitgestellt, die eine Fehlerbehebung enthält. Seitdem sollte also eine fehlerfreie Installation der Client Security möglich sein. Die Aktualisierung bereits erfolgreich durchgeführter Installationen erfolgt bei Start der Client Security automatisch im Hintergrund. Sollten Sie dennoch Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den beA-Anwendersupport unter [E-Mail-Adresse versteckt] oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter 030 52 0009 444.


Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel: 030/ 28 49 39 - 0, Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: [E-Mail-Adresse versteckt]
Redaktion: Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), RAin Stephanie Beyrich
Bearbeitung: Frauke Karlstedt

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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