Sie haben bislang gezögert, sich eine Signaturkarte gesondert zu bestellen – vielleicht weil Sie nur ganz selten qualifiziert elektronisch signieren müssen oder vielleicht auch, weil Ihnen das Einrichten und Erzeugen qualifizierter elektronischer Signaturen zu kompliziert erscheint. Dabei genügt es, um einen Schriftsatz formwahrend bei Gericht einzureichen, wenn Sie sich als Anwalt am eigenen beA anmelden und den Schriftsatz einfach signieren und selbst versenden (§ 130a III Alt. 2 ZPO, sog. sicherer Übermittlungsweg).
Aber was, wenn Sie nun doch einmal qualifiziert elektronisch signieren müssen (z.B. um ein materiell-rechtliches Formerfordernis zu erfüllen oder weil Ihr Kanzleimitarbeiter der Nachricht mit dem signierten Schriftsatz noch Anhänge beifügen soll)?
Dann gibt es vielleicht eine praktikable „Zwischenlösung“ für Sie: die Fernsignatur.
Die verschiedenen Formen von Signaturen sind seit dem 1.7.2016 in der eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, VO Nr. 910/2014) geregelt (vgl. dazu beA-Newsletter 28/2017). Die eIDAS-Verordnung lässt auch die Erstellung von qualifizierten Fernsignaturen zu (vgl. dazu Erwägungsgrund 52 der Verordnung). Die privaten Schlüssel werden dazu auf einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit des Vertrauensdiensteanbieters aufbewahrt. Der Nutzer kann von einem (mobilen) Endgerät die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch ohne Signaturkarte und Kartenleser auslösen.
Und wie kommen Sie zu einer Fernsignatur?
Die Bundesdruckerei bietet dazu seit Kurzem das Modell sign-me an. Es löst das Verfahren ab, mit dem seinerzeit ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat auf den neuen Personalausweis aufgeladen werden konnte. Die Registrierung erfolgt recht schnell über ein Online-Portal; dazu müssen Sie u.a. eine Mobiltelefonnummer hinterlegen. Die für die Ausstellung einer qeS erforderliche Identifizierung erfolgt unkompliziert über den neuen Personalausweis (sofern dort die eID-Funktion freigeschaltet ist) oder alternativ über ein VideoIdent-Verfahren.
Die Anmeldung am Portal erfolgt mit Benutzername und Passwort. Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugen möchten, wird diese mit einer Mobil-TAN abgesichert.
Signieren können Sie lediglich PDF-Dateien im Umfang bis 5 MB. Es wird eine Signatur eingebettet. Sie können einen fakultativen Text wählen. Grundsätzlich ist jede qualifizierte elektronische Signatur kostenpflichtig; abgerechnet wird über ein aufladbares Punkteguthaben. Für die ersten Tests gibt es ein kostenfreies Erstguthaben.
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