Satzungsversammlung

Änderungen in BORA und FAO seit 1.10.2023 in Kraft

Die Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung im Mai 2023 klargestellt, dass Fachanwaltsfortbildungen innerhalb einer gewissen Frist nachholbar sind. Zudem hat sie darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen sind am 1.10.2023 in Kraft getreten.

01.10.2023Satzungsversammlung

In ihrer 5. Sitzung am 8.5.2023 hat die 7. Satzungsversammlung sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Fachanwalts-Fortbildung befasst. Insbesondere beschloss sie Erleichterungen beim Nachweis der von Fachanwältinnen und Fachanwälten zu absolvierenden Fortbildungsstunden. Sowohl in § 4 FAO, der den erstmaligen Erwerb von Fachanwaltstiteln regelt, als auch in § 15 FAO, wonach jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren sind, wurde ergänzt, dass die notwendigen Fortbildungsstunden innerhalb einer angemessenen Frist nachgeholt werden können.

Außerdem beschloss die Satzungsversammlung einen neuen § 31 BORA, der die Einhaltung des Berufsrechts in Berufsausübungsgesellschaften sicherstellen soll. Die Neuregelung konkretisiert § 59e II BRAO, wonach die Gesellschaften durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, dass berufsrechtliche Verstöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden und dass auch nicht-anwaltliche Gesellschafter die Berufspflichten erfüllen.

Das Bundesministerium der Justiz hat mit einem Schreiben vom 17.7.2023 mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 8.5.2023 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen (vgl. § 191e I BRAO).

Die Beschlüsse wurden am 20.7.2023 auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und sind am 1.10.2023 in Kraft getreten. Die Beschlüsse sind außerdem dokumentiert in BRAK-Mitt. 2023, 245.

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Hintergrund:

Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt im Rahmen der Ermächtigung nach § 59b II BRAO die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Ihre rund 120 Mitglieder umfassen direkt gewählte Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und den Präsidenten der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Delegierten der Rechtsanwaltskammern.

Die nächste Sitzung der Satzungsversammlung findet am 1.12.2023 in Berlin statt. Dies ist zugleich die konstituierende Sitzung der 8. Satzungsversammlung, deren Mitglieder im Frühjahr 2023 von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gewählt wurden.