Die Satzungsversammlung

Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist.

Die Satzungsversammlung beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). In der BORA finden sich ergänzend zu der vom Gesetzgeber erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Regelungen zu den anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung. In der FAO sind die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erwerb der Fachanwaltstitels festgelegt. Die Satzungsversammlung besteht aus den direkt gewählten Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern, den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und den Mitgliedern des Präsidiums der BRAK. Allein stimmberechtigt sind jedoch nur die in den jeweiligen Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Mitglieder. Damit ist die Satzungsversammlung ganz besonders demokratisch legitimiert; jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt kann „seine“ Vertreterinnen/Vertreter in die Satzungsversammlung entsenden. Die Mitglieder der Satzungsversammlung sind ebenso wie die Hauptversammlung und das Präsidium der BRAK ehrenamtlich tätig. Näheres zur Organisation der Satzungsversammlung und zum Ablauf von Sitzungen kann deren Geschäftsordnung entnommen werden.

 

Termin

Die 1. Sitzung der 8. Satzungsversammlung findet am 1. Dezember 2023 in Berlin statt.

5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 8. Mai 2023

Beschlüsse und Tagesordnung der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung

Beschlüsse der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 08.05.2023 (PDF, nicht barrierefrei)
(Die Beschlüsse der Satzungsversammlung wurden vom Bundesministerium der Justiz geprüft und nicht beanstandet. Sie wurden am 20.07.2023 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 01.10.2023 in Kraft.)

Tagesordnung der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung (Stand: 17.04.2023)