Entwicklung der Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte seit 1960
Mit Stand 1.1.2024 ist die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte erneut (leicht) gestiegen. So gab es zum Stichtag 46.035 Fachanwälte (Vorjahr: 45.968). Davon waren 15.201 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.026).
Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.163), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.759) - die mit 59,2 % weiterhin den höchsten Frauenanteil aufweist (Vorjahr: 59,0 %), für Steuerrecht (4.695), für Verkehrsrecht (4.400) und Strafrecht (3.994). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+10,54 %), für Sportrecht (+20,0 %), für Informationstechnologierecht (+5,53 %) und für Migrationsrecht (+5,46 %). Die Fachanwaltschaften für Sozialrecht (-2,69 %), für Familienrecht (-2,02 %), für Transport- und Speditionsrecht (-1,73 %) hatten die höchsten Rückgänge.
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