Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bundesrechtsanwaltskammer (nachfolgend: BRAK) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften wie etwa dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (nachfolgend: BGG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 21. Mai 2019 (nachfolgend: BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-RL 2016/2012) zu betreiben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Online-Auftritt (www.brak.de) der BRAK.

I. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website der BRAK ist aufgrund der nachstehenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit dem BGG und der BITV 2.0 teilweise vereinbar.

II. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei gestaltet:

  • Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Website der BRAK nicht verfügbar. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung eines Videos in Gebärdensprache stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website der BRAK. Daher ist das Bereitstellen eines solchen Videos in Gebärdensprache für die BRAK mit unverhältnismäßigem Aufwand im Sinne von § 12a Abs. 6 BGG verbunden und dementsprechend nicht umsetzbar. Alternativ ist die Website über einen sogenannten Screenreader gut lesbar. Für Hör- und Sehgeschädigte sind somit nahezu alle Informationen gut erreichbar.
  • Die Audio- und Videobeiträge, insbesondere die Podcasts der BRAK sind nicht barrierefrei zugänglich. Der Aufwand zur Erstellung von Podcasts mit einheitlichen barrierefreien Vorgaben ist aufgrund der Vielzahl an Podcast-Autoren und des Zyklus der Veröffentlichungen (teilweise wöchentlich) unverhältnismäßig hoch. Zudem ist unser Partner „Podigee“ als Webhoster für den Online-Auftritt der Podcast-Reihe verantwortlich. Eine Einflussnahme auf die barrierefreie Gestaltung des Podigee-Anbieterportals ist der BRAK nicht möglich. Die von Podigee angebotene Transkriptionsfunktion wurde von der BRAK getestet. Das Transskript ist fehlerbehaftet, da spezielle juristische Termini nicht erkannt werden. Zudem befinden sich Zeilennummern im Dokument und eine Überarbeitung in ein maschinenlesbares Format wäre unverhältnismäßig.
  • PDF-Dateien und sämtliche andere Geschäftsdrucksachen, die vor dem 10.01.2022 auf die Website der BRAK hochgeladen wurden, sind nicht barrierefrei zugänglich. Grund hierfür ist der unverhältnismäßig hohe Aufwand, die Vielzahl der Dateien nachträglich zu bearbeiten.
  • Publikationen im PDF-Format, die zum Download bereitstehen, sind nicht barrierefrei. Dies liegt daran, dass sie bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt wurden. Eine Nachbearbeitung ist für solche Dokumente nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
  • Ebenso sind die BRAK-Mitteilungen sowie das BRAK-Magazin nur teilweise barrierefrei zugänglich: In der Flipbook-Ansicht sind die Zeitschriften nicht barrierefrei zugänglich. Die Flipbook-Ausgaben befinden sich auf einer anderen Website (brak-mitteilungen.de). Dort werden daneben auch maschinenlesbare PDF-Versionen der Ausgaben zum Download angeboten. Beide Zeitschriften werden zudem über die App angeboten. Diese unterstützt die Funktionen der jeweiligen Betriebssysteme (iOS, Android) zur Bedienungshilfe (iOS) bzw. Eingabehilfe (Android), u.a. VoiceOver, Vorlesen etc. Die Inhalte der BRAK-Mitteilungen sind außerdem auch über die BRAK-Mitteilungen-Datenbank zugänglich. Dort werden die Texte im html-Format ausgegeben und sind daher mittels eines Screenreaders zugänglich.
  • Grundsätzlich werden alle nicht barrierefreien Dokumente, soweit es technisch möglich ist, mit dem Zusatz (nicht barrierefrei) gekennzeichnet. Sie können zudem die Dokumente über diesen Link Barriere-Melden bzw. über den sich im unteren Bereich (Footer) dieser Website befindlichen Barriere-Melden-Button, in maschinenlesbarer Form anfordern.
  • Teilweise sind keine Alternativtexte zu Bildern vorhanden, werden aber sukzessive nachgearbeitet.

III. Stand der Erklärung

Stand dieser Erklärung ist der 27.12.2021. Zuletzt überprüft wurde diese Erklärung am 27.12.2021.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung der Website der BRAK durch die T-Systems Multimedia Solutions GmbH im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (kurz: BFIT) vom 29.04.2021.

Die BRAK ist stets darum bemüht, ihre Website auszubauen und nicht barrierefreie Inhalte fortlaufend abzubauen.

IV. Barriere melden! Feedback-Button zur Barrierefreiheit

Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu unserer Website aufgefallen? In diesem Fall können Sie sich selbstverständlich über den dafür vorgesehenen Feedback-Button bei uns melden. Daneben besteht die Möglichkeit, uns per E-Mail, Post oder telefonisch zu kontaktieren:

Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel. +49 30 28 49 39 19, kaschel(at)brak(dot)de

V. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit genügt, können Sie sich an die Bundesrechtsanwaltskammer wenden, indem Sie den in Ziffer IV genannten Kontaktmöglichkeiten eine entsprechende Rückmeldung übersenden.

Sollten Ihre Rückmeldungen nicht oder nicht zufriedenstellend gelöst worden sein, können Sie sich an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen als zuständige Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden.

Sie erreichen den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de