Ehrenamt

„Selbst“-Verwaltung bedeutet, selbst mit anzupacken!

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Mitglieder der 33 BRAK-Ausschüsse arbeiten ehrenamtlich. Auch die Präsidien und Vorstände der 28 Rechtsanwaltskammern engagieren sich ehrenamtlich für uns: Die Anwaltschaft. Allein in den Vorständen der 28 Rechtsanwaltskammern sind rund 500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig.

Warum Ehrenamt? Damit auch die Sicht der Rechtsuchenden in Gesetzgebungsverfahren vertreten ist.
Rechtsanwältin Dr. Tina Bergmann
Rechtsanwalt Ottmar Kury
Warum Ehrenamt? Ehrenamtliches Engagement stärkt Anwaltschaft und Gemeinwesen!
Warum Ehrenamt? Weil ein guter (Rechts-)Staat von Partizipation lebt.
Rechtsanwältin Dr. Birte Lorenzen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Knauer
Warum Ehrenamt? Weil ich durch Kommunikation und Vermittlung rechtspolitischer Positionen der Anwaltschaft wirklich etwas bewegen kann.
Rechtsanwältin Stefanie Schott
Warum Ehrenamt? Die anwaltliche Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Ich sehe uns Anwälte in der Pflicht, sie zu stärken und zu schützen.
Rechtsanwältin Stefanie Schott
Rechtsanwalt Michael Plassmann
Warum Ehrenamt? Die Zukunft der Anwaltschaft sollten wir selber gestalten.
Rechtsanwalt Michael Plassmann
Rechtsanwalt Dr. Jens Günther
Ehrenamt? Na logo! Damit die Stimme der Anwaltschaft bei Gesetzesvorhaben Gehör findet.
Rechtsanwalt Dr. Jens Günther

Angesichts der Zahl zugelassener Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen – derzeit sind es mehr als 166.000 – und des stetigen Wandels, dem der Beruf unterliegt, nimmt die Bedeutung der Selbstverwaltung stetig zu.

Im Rahmen der anwaltlichen Selbstverwaltung agieren wir unabhängig und frei und sind nicht weisungsgebunden. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen die BRAK und die Rechtsanwaltskammern nur der Rechtsaufsicht, jedoch keiner Fach- und Dienstaufsicht. Die anwaltliche Selbstverwaltung ist ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar. Nur mit ihm wird eine kompetente, staatsferne und berufsnahe Interessenwahrnehmung durch diejenigen Experten gewährleistet, die es am besten wissen: Kolleginnen und Kollegen.

Engagieren auch Sie sich für unseren unabhängigen und freien Berufsstand. Packen Sie „selbst“ mit an. Die BRAK und die Kammern informieren Sie gerne darüber, wo und wie Sie sich für Anwaltschaft einbringen können.

Reingehört!

Viele unserer Testimonials kamen auch schon im Podcast zu Wort:

In Folge 44 von (R)ECHT INTERESSANT bilden Prof. Dr. Christoph Knauer, Vorsitzender des StPO- Ausschusses, Jan Helge Kestel, Präsident der RAK Thüringnen und Mitglied im Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit, und Hans Ulrich Otto, Präsident der RAK Hamm und Mitglied der AG zur Sicherung des Rechtsstaates, ein berufspolitisches Quartett und legen die Karten für die neue Legislatur auf den Tisch.

Rechtsanwalt Otmar Kury, ehemaliger Präsident der RAK Hamburg und Vorsitzender des  Ausschusses Bundesrechtsanwaltsordnung  spricht in  Folge 17  über Ethik, Ehre und Engagement,

In Folge 12 spricht Michael Plassmann, Schatzmeister der RAK Berlin und Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung, über Mediation, Meditation und Multimedia.

Dr. Birte Lorenzen, Mitglied im Ausschuss RDG und Dr. Christian Lemke, Vizepräsident der BRAK und Präsident der RAK Hamburg, diskutieren in Folge 5 über Legal Tech und darüber, ob die Zukunft dem Algorithmus gehört.