Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neben den Rechtsanwaltskammern bietet seit vielen Jahren auch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Hilfe bei Auseinandersetzungen zwischen Mandantinnen/Mandanten und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten an.
Die Schlichtungsangebote der Rechtsanwaltskammern wurden im Jahr 2010 durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ergänzt. Die Schlichtungsstelle ist kein Organ der BRAK, sondern eine eigenständige, unabhängige Einrichtung, die bei der BRAK eingerichtet wurde. Sie kann bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro angerufen werden. Die Möglichkeiten für Bürger, Konflikte mit dem eigenen Anwalt ohne Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zeit- und kostengünstig beizulegen, werden so ausgeweitet und verbessert.
Die auf Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat zum 1. Januar 2011 offiziell ihre Arbeit aufgenommen und schlichtet damit bereits seit mehr als 10 Jahren vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandantinnen/Mandanten aus dem Mandatsverhältnis. Zum 10-jährigen Bestehen im Jahre 2021 hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eine Jubiläumsschrift herausgegeben.
„Wer nie von seiner Meinung lässt, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit“ (Uta Fölster, Schlichterin)
Frau Uta Fölster übernahm am 15. Oktober 2022 das Amt der Schlichterin in der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Sie war u. a. Pressesprecherin der Berliner Justiz und des Bundesverfassungsgerichts, Präsidentin des Amtsgerichts Berlin-Mitte und zuletzt von 2008 bis 2021 Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Pressemitteilung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft v. 15.10.2022
Die Schlichterin gibt im BRAK-Magazin regelmäßig anhand von beispielhaft ausgewählten Fällen Einblick in die Arbeit der Schlichtungsstelle.
10 Fragen zum Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Uta Fölster und Alexander Jeroch, Berlin, BRAK-Magazin 1-2/2024, S. 16f.
Das war dann doch zu viel: 7 x gesetzliche Vergütung als Honorar, BRAK-Magazin 6/2023, S. 12
Tätigkeitsbericht 2023
Der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft für das Jahr 2023 wurde am 1. Februar 2024 veröffentlicht. Die Pressemitteilung zum Tätigkeitsbericht finden Sie hier.
Reingehört!
Die ehem. Schlichterin Elisabeth Mette berichtet in Folge 9 (v. 8.1.2021) der Podcastreihe (R)ECHT INTERESSANT! über die zentralen Aufgaben der Schlichtungsstelle, über den Ablauf des Schlichtungsverfahrens und erklärt, warum Schlichtung eine großartige Möglichkeit darstellt, Konflikte zwischen Anwalt und Mandant ohne Gesichtsverlust aufzulösen.