Service

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Neben den Rechtsanwaltskammern bietet seit vielen Jahren auch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Hilfe bei Auseinandersetzungen zwischen Mandantinnen/Mandanten und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten an.

Die Schlichtungsangebote der Rechtsanwaltskammern wurden im Jahr 2010 durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ergänzt. Die Schlichtungsstelle ist kein Organ der BRAK, sondern eine eigenständige, unabhängige Einrichtung, die bei der BRAK eingerichtet wurde. Die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Konflikte mit dem eigenen Anwalt ohne Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zeit- und kostengünstig beizulegen, wurden so ausgeweitet und verbessert. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft schlichtet in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz. Bislang war sie nur für Streitwerte bis 50.000 Euro zuständig. Seit dem 01.01.2025 gilt diese Wertgrenze nicht mehr.

Die auf Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat zum 1. Januar 2011 offiziell ihre Arbeit aufgenommen und schlichtet damit bereits seit mehr als 15 Jahren vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandantinnen/Mandanten aus dem Mandatsverhältnis. Zum 10-jährigen Bestehen im Jahre 2021 hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eine Jubiläumsschrift herausgegeben.

Prof. Dr. Bertram Schmitt, Schlichter

Prof. Dr. Bertram Schmitt, Schlichter

Seit dem 1. Mai 2025 ist Herr Prof. Dr. Bertram Schmitt Schlichter der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.

Er war von 2005 bis 2015 Richter am Bundesgerichtshof und von 2015 bis 2025 Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.


Reingehört!

Die ehem. Schlichterin Elisabeth Mette berichtet in Folge 9 (v. 08.01.2021) der Podcastreihe (R)ECHT INTERESSANT! über die zentralen Aufgaben der Schlichtungsstelle, über den Ablauf des Schlichtungsverfahrens und erklärt, warum Schlichtung eine großartige Möglichkeit darstellt, Konflikte zwischen Anwalt und Mandant ohne Gesichtsverlust aufzulösen.