Berufsrecht

Das anwaltliche Berufsrecht ist überwiegend in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.

Hier finden sich u.a. die grundlegenden Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung. Ergänzt wird die
BRAO durch die Berufsordnung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung  (FAO). Für ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind, gilt daneben das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) beziehungsweise die Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem nichteuropäischen
Ausland. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten innerhalb Europas hat die Anwältin/der Anwalt darüber hinaus die Regelungen des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) zu beachten. Eine Vielzahl weiterer Regelungen, die die anwaltliche Berufsausübung betreffen, sind auf andere Gesetze, beispielsweise das Rechtsdienstleistungsgesetz, das Geldwäschegesetz, das Zivilprozessrecht oder das Strafgesetzbuch, verteilt.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian Dahns (Geschäftsführer)
Tel.    030.28 49 39 - 0
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