Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Informationen rund um die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) und zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w/d)

Logo Recht Clever - die Website der BRAK für Rechtsanwaltsfachangestellte

Mit der Kampagne „recht clever“ macht die Bundesrechtsanwaltskammer auf den Ausbildungsberuf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten aufmerksam. Neben verschiedenen Werbematerialien (Flyer, Plakate, Messeaufsteller) umfasst sie auch die Kampagnenwebsite „recht-clever.info“. Diese bietet interessierten Jugendlichen einen Einblick in den beruflichen Werdegang sowie zahlreiche Informationen zu Ausbildung und Beruf. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Jobbörse der Website einen Ausbildungsplatz bzw. Arbeitsplatz für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte wie auch Rechtsfachwirte zu finden oder anzubieten. Neben umfangreichen Informationen befinden sich im
Downloadbereich alle Ausbildungsformulare und hilfreiche Links.

Ausbildungsvergütung: Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veröffentlicht regelmäßig eine  Übersicht über die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNoFa). Die
Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr.

Die Rechtsanwaltskammern sind gem. § 71 IV BBiG für die berufliche Ausbildung der Fachangestellten zuständig. Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung haben insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben. Wird die Vergütungsempfehlung der Kammer um mehr als
20 % unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Wichtig ist außerdem, dass seit dem 01.01.2020 für Auszubildende eine gesetzliche Mindestvergütung (§ 17 BBiG) gilt. Die Mindestvergütung bildet die unterste Grenze für eine angemessene Vergütung. Weitere Informationen zur Mindestvergütung finden sich auf der Internetseite des BMBF. Informationen für Auszubildende zur Vergütung währen der Ausbildungszeit, sind in den FAQs der Seite recht-clever.info zu finden.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.


Die Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. wird jährlich in Zusammenarbeit mit den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen durchgeführt. Dabei werden die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge berücksichtigt, die in der Zeit vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des Erhebungsjahres neu abgeschlossen wurden und die am 30.09. auch noch bestanden haben. Nach der aktuellen Statistik „Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023“ ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 2.994 im Vergleich zum Vorjahr (3.151) erneut gesunken (- 4,98 %).

In dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.243 (Vorjahr: 2.314) neue Verträge abgeschlossen, in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 751 (Vorjahr: 837). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge stieg in zehn Kammerbezirken im Vorjahresvergleich an; 17 RAKn verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge.

Einen Jahresvergleich (1998-2023) finden Sie hier.

Und nach der Ausbildung?

Die Ausbildung zur/zum ReNo oder ReFa bietet nach zwei Jahren Berufspraxis interessante Weiterbildungsmöglichkeiten, wie z. B. die Fortbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in oder Notarfachwirt/in. Weitere Informationen dazu geben die in dem jeweiligen Bundesland zuständigen Rechtsanwaltskammern.

Eine Jobbörse finden Sie hier.

Infografik

Entwicklung von 1998-2023

Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse 1998-2023, zum 30.09. des Jahres.

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Infografik

Ausbildungsverhältnisse nach Bundesländern

Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum 30.09.2023 in den einzelnen Bundesländern.

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