Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist der Zusammenschluss aller regionalen Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Die Kammern werden jeweils durch ihren Präsidenten vertreten. Die Hauptversammlung ist das Hauptorgan der Bundesrechtsanwaltskammer, sie bestimmt die Richtlinien der Politik. Nach dem Gesetz tritt die Hauptversammlung mindestens zweimal jährlich, in der Regel jedoch wesentlich häufiger zusammen. Die jeweiligen Tagesordnungen werden unter Berücksichtigung der Anträge der regionalen Kammern vom Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer bestimmt, der die Hauptversammlung auch leitet.