beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 8/2025

beA: Abkündigung des Kartenlesegerätes cyberJack Secoder

16.04.2025beA & ERV

Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Wer ein solches älteres Gerät hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, mit einem aktuellen Gerät weiterhin Zugang zum beA sicherzustellen.

Elektronischer Rechtsverkehr

beA: Abkündigung des Kartenlesegerätes cyberJack Secoder

11.04.2025beA & ERV

Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar.

beA-Pflicht

Ein Anwalt im Ruhestand braucht das beA

03.04.2025beA & ERV

Er sei schon im Ruhestand und für Mandanten nicht erreichbar – diese Begründung reicht laut AGH NRW nicht, um sich der beA-Pflicht zu entziehen.

beA-Newsletter v. 3.3.2025

Ausgabe 1/2025

Aktualisierung der beA Client Security; Zivilrechtliche Online-Verfahren: Anwaltschaft kann aktiv mitgestalten; Wichtige Änderung bei der Adressierung des BAMF in Asylsachen; Neue D-Trust-Signaturkarten können noch nicht im beA genutzt werden; Syndikusrechtsanwälte können zwischen beA und eBO wählen; Kündigung per beA – geänderte Voraussetzungen!

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 3/2025

Zivilprozess der Zukunft: Reformkommission legt Handlungsempfehlungen vor

05.02.2025Newsletter

Um den Zivilprozess schneller und attraktiver zu machen, haben die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern eine Reformkommission eingesetzt. Ende Januar hat die Kommission – an der auch die BRAK beteiligt war – ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Er enthält konkrete Reformvorschläge.

beA-Newsletter v. 12.12.2024

Ausgabe 6/2024

Achtung! beA-Kommunikation mit Finanzämtern unzulässig!; Nutzungspflicht auch in eigener Sache

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2024

beA-App kann jetzt Nachrichtenentwürfe und Empfangsbekenntnisse versenden

12.12.2024Newsletter

Die mobile beA-App der BRAK ermöglicht einen Überblick über eingegangene Nachrichten im beA. Mit der jetzt gelaunchten neuen Ausbaustufe können außerdem auch Nachrichtenentwürfe versendet und elektronische Empfangsbekenntnisse abgegeben werden.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2024

Steuerrecht: „beA-Verbot“ gegenüber Finanzverwaltung vom Bundesrat beschlossen

12.12.2024Newsletter

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen. Das sieht eine Änderung der Abgabenordnung vor, die der Bundesrat trotz massiver Proteste aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft beschloss.

  • Der beA-Newsletter liefert regelmäßig Informationen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den elektronischen Rechtsverkehr.
  • Hier finden Sie alle bisher zum beA veröffentlichten Sicherheitsgutachten und -analysen.