Sicherheit im beA

Sicherheitsgutachten

Secunet-Gutachten

„Ende des Jahres 2017 nahm die BRAK beA zeitweise vom Netz und ließ in der Folge die Sicherheit des beA-Systems durch die secunet Security Networks AG begutachten. Im Anschluss wurden die festgestellten Schwachstellen behoben. Am 03.09.2018 nahm die BRAK das beA-System wieder in Betrieb.“

Weiterführende Links:

Gutachten secunet - Technische Analyse und Konzeptprüfung (PDF, Stand 18.06.2018)

Presseerklärung der BRAK Nr. 18/2018 v. 20.06.2018

Secuvera-Gutachten

„Die BRAK hat im Vorfeld der Übernahme des Betriebs des beA-Systems durch die Wesroc GbR die secuvera GmbH beauftragt, eine IT-Sicherheitsüberprüfung der Fortschreibung des Systems „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ (beA) im Zuge des Betriebsübergangs an die neue Betreiberin durchzuführen. Im Rahmen dieser Sicherheitsüberprüfung konnte die Gutachterin kein Risiko für die Sicherheit der beA-Anwendung durch den Betriebsübergang identifizieren. Im Ergebnis hat die secuvera GmbH die Prüfung mit der begründeten Aussicht auf ein verbessertes und konsolidiertes Sicherheitsniveau abgeschlossen. Die secuvera GmbH gab der BRAK daher die Empfehlung, die Freigabe zur Betriebsübernahme durch die Wesroc GmbH zu erteilen. Die Ergebnisse der IT-Sicherheitsüberprüfung hat die secuvera GmbH in einem Abschlussgutachten  zusammengefasst. Die Sicherheitsüberprüfung wurde während der Transitionsphase und vor Übernahme des Betriebs durchgeführt. Deshalb waren im Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht alle Befunde behoben.“

Weiterführende Links:

Abschlussgutachten secuvera (PDF)

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA): Sicherheitsgutachten für den Betriebsübergang veröffentlicht