Juristenausbildung

Wie werde ich Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt? Eine Information für Schüler und angehende Studierende

Es gibt in Deutschland ungefähr 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand: 01.01.2023). Ein offenbar beliebter Beruf. Das verwundert nicht, denn Rechtsanwälte haben in allen Lebensbereichen zu tun und sind auf vielen verschiedenen Gebieten gefragt. Das Tätigkeitsfeld ist unheimlich vielfältig. Doch wie wird man eigentlich Rechtsanwalt?

Das Studium

Wer Rechtsanwalt werden möchte, muss Rechtswissenschaften bzw. umgangssprachlich Jura studieren. Dies ist ausschließlich an Universitäten möglich. Die Zulassung zum Jurastudium ist an vielen Hochschulen durch einen Numerus clausus (NC) beschränkt. Das bedeutet, dass eine bestimmte Abschlussnote im Abitur benötigt wird, um dort studieren zu dürfen. Der NC richtet sich nach der Anzahl der Bewerber. Je höher die Zahl der Interessenten ist, desto höher steigt auch der NC, der jedes Semester aktualisiert wird.

Das Jurastudium dauert in der Regel 10 Semester, also 5 Jahre. Zunächst ist das Grundstudium mit 4 Semestern zu absolvieren. Hier werden die Basiskenntnisse im Bürgerlichen, Öffentlichen und Strafrecht vermittelt. Das Grundstudium schließt mit einer schriftlichen Zwischenprüfung ab.

Dann folgt das Hauptstudium (6 Semester), in dem die Fächer aus dem Grundstudium vertieft werden und weitere Rechtsgebiete, wie das Prozessrecht, hinzukommen. Es müssen Seminare für Schlüsselqualifikationen oder Sprachen besucht werden. Zudem folgt eine Spezialisierung im Schwerpunktstudium. Es gibt bundesweit mehr als 300 Schwerpunktbereiche, wie zum Beispiel Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht, Internationales oder Europäisches Recht, Kriminalwissenschaften, Medienrecht, Umweltrecht, Wirtschaft, Wettbewerbsrecht u.v.m.

Erste juristische Prüfung

Der universitäre Teil der juristischen Ausbildung endet mit dem ersten Examen. Dieses besteht zu 70% aus einer staatlichen Prüfung. Der gewählte Schwerpunktbereich, der die übrigen 30% der Prüfungsleistungen ausmacht, wird durch die Universitäten geprüft. Beide Noten werden separat auf dem Examenszeugnis ausgewiesen. Weil seit einigen Jahren die Universitäten selbst einen Teil der Prüfung übernehmen, kann nicht mehr von einem „Staatsexamen“ gesprochen werden. Die offizielle Bezeichnung ist deshalb „Erste juristische Prüfung“. Die jeweiligen Inhalte des Jurastudiums und der Prüfungen variieren von Bundesland zu Bundesland, auch von Universität zu Universität.

Juristischer Vorbereitungsdienst und Zweites Staatsexamen

Nach dem Bestehen der Ersten juristischen Prüfung ist der juristische Vorbereitungsdienst, oder auch Referendariat genannt, zu absolvieren. Dabei werden innerhalb von zwei Jahren sogenannte Stationen oder Stagen durchlaufen, um in praktischer Anwendung die verschiedenen juristischen Berufe kennenzulernen. So müssen die Referendare in der Regel drei Monate bei einem Zivilgericht (Amts- oder Landgericht), drei Monate bei der Staatsanwaltschaft oder im Strafgericht, drei Monate in einem Verwaltungsgericht oder einer Behörde und neun Monate bei einem Rechtsanwalt tätig sein. Bei welcher Stelle genau der Vorbereitungsdienst abgeleistet wird, kann jeder Referendar selbst wählen.

Dann folgen die schriftlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens mit mehreren Klausuren. Vor der mündlichen Prüfung haben die Referendare schließlich noch Gelegenheit, drei bis vier Monate eine Station ihrer Wahl zu absolvieren. Viele Examenskandidaten nutzen diese Möglichkeit, um im Ausland, beispielsweise bei einer internationalen Anwaltskanzlei oder einer Deutschen Botschaft, Erfahrungen zu sammeln.

Während des Referendariats finden zudem begleitend zur Station Lehrveranstaltungen im jeweiligen Rechtsbereich aus staatlicher und anwaltlicher Sicht statt. Vom Staat wird eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe gezahlt. Diese beträgt monatlich je nach Bundesland ca. 1.200,00 bis 1.600,00 EUR brutto.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens - und nur dann - darf man sich als Volljurist bezeichnen und einen der staatlich reglementierten juristischen Berufe Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Beamter im höheren Verwaltungsdienst ergreifen.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Wer Rechtsanwalt werden möchte, muss sich schließlich zur Rechtsanwaltschaft zulassen. Diese Zulassung ist bei der Rechtsanwaltskammer zu beantragen, in deren Bezirk man sich als Rechtsanwalt niederlassen möchte. Jeder Rechtsanwalt ist damit Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Neben dem Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist bei der Rechtsanwaltskammer eine Bestätigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen. Wer Rechtsanwalt ist, muss in seinem Kammerbezirk eine Kanzlei einrichten und unterhalten (sog. Kanzleipflicht). Auch besteht die Möglichkeit, als angestellter Rechtanwalt bei einem anwaltlichen Arbeitgeber oder als Syndikusrechtsanwalt bei einem Unternehmen zu arbeiten. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung (BORA) regeln das Berufsrecht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.