Organisation

Die Bundesrechtsanwaltskammer besteht aus den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

Von den Präsidentinnen und Präsidenten dieser 28 Rechtsanwaltskammern, die in der sog. Hauptversammlung zusammengeschlossen sind, wird das Präsidium der BRAK gewählt. Das Präsidium setzt die Beschlüsse der Hauptversammlung um und wird dabei von der Geschäftsführung der BRAK unterstützt. Die Fachausschüsse der Bundesrechtsanwaltskammer bereiten für das Präsidium Gutachten und Stellungnahmen insbesondere zu Gesetzgebungsvorhaben vor. Die Satzungsversammlung ist das Gesetzgebungsorgan der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie beschließt Regelungen der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)  und der Fachanwaltsordnung (FAO). Neu eingeführt wurde 2009 die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Sie schlichtet bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten.

organigrammunterstütztbegleitet und unterstützt inhaltlich
  • Präsidium

    Das Präsidium der BRAK besteht nach den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung aus dem Präsidenten, mindestens drei Vizepräsidenten sowie einem Schatzmeister.

  • Hauptversammlung

    Die Hauptversammlung ist der Zusammenschluss aller regionalen Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

  • Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung der BRAK unterstützt das Präsidium, die Hauptversammlung und die Satzungsversammlung bei ihrer Tätigkeit und setzt deren Beschlüsse um. Derzeit besteht die Geschäftsführung aus 21 Mitgliedern, davon arbeiten 17 im Berliner Büro und 4 im Brüsseler Büro der BRAK.

  • Satzung

    Satzung der BRAK geändert durch Beschluss der Hauptversammlung am 23.01.2023, Inkrafttreten 01.05.2023 (BRAK-Mitt. 2023, 118 f.)