Berufsrechtliche Informationspflichten
Überblick über Hinweispflichten für Rechtsanwält:innen
Hinweispflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestehen aufgrund der europäischen und nationalen Neuregelungen zur alternativen Streitbeilegung Hinweispflichten. Einen Überblick über diese Pflichten finden Sie hier (PDF, nicht barrierefrei).
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger regelmäßig oder auf Anforderung zu Verfügung stellen muss. Die Verordnung ist eine Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie und gilt auch für Rechtsanwält:innen.
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), Ausfertigungsdatum: 12.03.2010
- Merkblatt der BRAK zur DL-InfoV
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz
Alles über Informations- und Meldepflichten finden Sie hier.