Fortbildungszertifikat

Qualifikation sichtbar machen

Fortbildung wird sichtbar: Das Qualitätssiegel der BRAK

Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandantinnen/Mandanten die fachliche Kompetenz ihrer Rechtsanwältin/ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können. Die BRAK gibt deshalb denjenigen, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, ein Werbemittel an die Hand. Mit einer bundesweit einheitlich gestalteten Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fortbildung erfüllt wurden.

Mit dem Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verbunden ist die Lizenz zur Nutzung eines Logos. So kann die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt nicht nur in seiner Kanzlei mit der Urkunde werben, sondern beispielsweise auch auf dem Briefkopf oder auf Visitenkarten. Damit fühlen sich Mandantinnen/Mandanten im Vertrauen in ihre Rechtsanwältin/ihren Rechtsanwalt gestärkt, und potenzielle Auftraggeber erkennen sofort, dass sich diese Rechtsanwältin/dieser Rechtsanwalt besonders um seine Fortbildung bemüht.

Vier Module, ein Zertifikat

Bevor eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt mit dem Logo „Qualität durch Fortbildung“ werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln.

Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeiten. Zusätzlich können über Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das Eigenstudium Punkte erworben werden.

Weitere Materialien

Merkblatt „Qualität durch Fortbildung“ (pdf)

FAQs „Qualität durch Fortbildung“ (pdf)

Antragsformular (pdf zum Ausdrucken und Ausfüllen)

Tabelle zur Auflistung der erworbenen Punkte (rtf)

Die Anträge für das Fortbildungszertifikat, inkl. Fortbildungsnachweise (Anlagen), bitte nur einmal - vorzugweise auf dem Postweg oder per E-Mail - einreichen. Eine doppelte Zusendung kann die Bearbeitungszeit verlängern.

Kontakt

Bundesrechtsanwaltskammer
RAin Daniela Neumann

Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel.: 030. 28 49 39 - 0
Fax: 030. 28 49 39 - 11
E-Mail: neumann(at)brak(dot)de