Syndici

Syndikusanwälte sind angestellte Rechtsanwält:innen eines nichtanwaltlichen Arbeitgebers.

Syndikusanwälte (Syndici) sind eine spezielle Ausprägung des Berufs der Rechtsanwält:innen. Syndici sind dauerhaft angestellte Rechtsanwält:innen eines Unternehmens, eines Verbandes oder einer Stiftung und damit nichtanwaltlichen Arbeitgebers. Ihre Aufträge beziehen Syndikusrechtsanwält:innen von einem einzigen Arbeitgeber und nicht von verschiedensten Mandanten.