Aufgaben und Ziele

Eine starke und unabhängige Selbstverwaltung für eine starke und unabhängige Anwaltschaft

„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“,

heißt es im ersten Paragraphen der Bundesrechtsanwaltsordnung. Dieser kurze Satz beschreibt sehr prägnant die besondere Stellung der Anwaltschaft in unserem Rechtsstaat: Der Rechtsanwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Mit ihm sind besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten verknüpft.

Eine der zentralen Eigenschaften des Rechtsanwaltes ist die Unabhängigkeit. Nur sie gewährleistet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege (Richtern und Staatsanwälten) ihre Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen können.

Die Sicherung dieser anwaltlichen Unabhängigkeit ist eine der wesentlichen Aufgaben der Rechtsanwaltskammern. Als Selbstverwaltungsorgane sind sie staatsferne Kontrollinstanzen über die Rechtsanwaltschaft – in Verantwortung gegenüber den Berufskollegen und den rechtsuchenden Bürgern.

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Teil dieser anwaltlichen Selbstverwaltung. Als Dachorganisation übt sie keine Kontrollfunktion gegenüber einzelnen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus, sondern ist vielmehr Interessenvertreter der Anwaltschaft insgesamt. Die Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich für die Sicherung der anwaltlichen Freiheit vor staatlicher Einflussnahme, für die unabhängige Stellung der Anwaltschaft im demokratischen Rechtsstaat und die Sicherung des Rechtsstaates ein. Die Mitgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Anwaltsberufs ist dabei ihre Kernaufgabe.