Schlichtung
Für einvernehmliche Lösungen – die Schlichtung zwischen Mandant und Anwalt
In den meisten Fällen besteht zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis. Das ist auch nötig, wenn der Anwalt seinen Mandanten effizient beraten und vertreten will. Hin und wieder kann es jedoch auch mal zu Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten kommen – ein vermeintlicher Fehler des Rechtsanwaltes oder eine als überhöht empfundene Rechnung – und schon entsteht Streit. Die Rechtsanwaltskammern und die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft können in solchen Fällen vermitteln.
Schlichter und Vermittler – die Rechtsanwaltskammern
Die Erfahrung zeigt, dass viele Auseinandersetzungen zwischen Anwalt und Mandant mit Unterstützung der Rechtsanwaltskammern schnell und effizient beigelegt werden können. Davon profitieren auch Sie als Mandant: Sie müssen sich nicht hilflos fühlen und gewinnen vielleicht sogar die Sicherheit zurück, von ihrem Anwalt sachgerecht vertreten worden zu sein. Und in vielen Fällen verhindern Rechtsanwaltskammern so, dass das Vertrauen von Mandanten in die gesamte Anwaltschaft grundlegend zerstört wird.
Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission
Verbraucher können künftig auf ein europaweit flächendeckendes Schlichtungsangebot zugreifen. Denn Ziel der EU ist es, die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten unabhängig, unparteiisch, transparent, effektiv, schnell und fair zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu ermöglichen.
So ist seit Mitte Januar 2016 die europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission verfügbar. Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern können nun über diese Plattform außergerichtlich und ausschließlich online beigelegt werden.
Verträge, die ein Rechtsanwalt mit einem Mandanten, der Verbraucher ist, über die anwaltliche Internetseite oder auf anderem elektronischen Weg abschließt, sind Online-Dienstleistungsverträge. Bei Streitigkeiten aus einem solchen „Online-Rechtsanwaltsvertrag“ kann daher der Verbraucher zur außergerichtlichen Lösung die OS-Plattform nutzen.
Zur Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission:
Zur Plattform zur Online-Streitbeilegung
Außerdem ist am 01.04.2016 das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Verbraucherverträgen durch eine nach diesem Gesetz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Es regelt die Grundvoraussetzungen, die von Verbraucherschlichtungsstellen zu erfüllen sind, wie z.B. Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Transparenz und die Anforderungen an die durchzuführenden Streitbeilegungsverfahren.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin ist bereits als Schlichtungsstelle im Sinne dieses Gesetzes anerkannt, da sie diese Voraussetzungen erfüllt (§ 191f BRAO).