Schlichtung
Für einvernehmliche Lösungen – die Schlichtung zwischen Mandant und Anwalt
In den meisten Fällen besteht zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis. Das ist auch nötig, wenn der Anwalt seinen Mandanten effizient beraten und vertreten will. Hin und wieder kann es jedoch auch mal zu Missverständnissen oder Meinungsverschiedenheiten kommen – ein vermeintlicher Fehler des Rechtsanwaltes oder eine als überhöht empfundene Rechnung – und schon entsteht Streit. Die Rechtsanwaltskammern und die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft können in solchen Fällen vermitteln.
Schlichter und Vermittler – die Rechtsanwaltskammern
Die Erfahrung zeigt, dass viele Auseinandersetzungen zwischen Anwalt und Mandant mit Unterstützung der Rechtsanwaltskammern schnell und effizient beigelegt werden können. Davon profitieren auch Sie als Mandant: Sie müssen sich nicht hilflos fühlen und gewinnen vielleicht sogar die Sicherheit zurück, von ihrem Anwalt sachgerecht vertreten worden zu sein. Und in vielen Fällen verhindern Rechtsanwaltskammern so, dass das Vertrauen von Mandanten in die gesamte Anwaltschaft grundlegend zerstört wird.