Einfache Legimitation zum Datenabruf bei den Finanzämtern für Rechtsanwält:innen
Die meisten Rechtsanwaltskammern bieten Rechtsanwält:innen die Möglichkeit an, die Vollmachtsdatenbank (VDB) zu nutzen. Mit Hilfe dieser Datenbank können Rechtsanwält:innen zur Vertretung in Steuersachen Vollmachtsdaten elektronisch erfassen und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Hintergrund
Mit dem Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder vor einigen Jahren ein neues Verfahren eingeführt: die „vorausgefüllte Steuererklärung". Dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten werden dabei die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten angezeigt.
Derzeit werden folgende Steuerdaten bereitgestellt:
- vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten,
- Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
- bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester- und Rürup-Rente,
- Informationen zu Lohnersatzleistungen (seit 2015) sowie
- Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.
Die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Steuerdaten werden unter anderem vom Arbeitgeber und von den Krankenkassen übermittelt und in Datenpools gesammelt. Durch die VDB sowie die von der Finanzverwaltung alternativ angebotenen Verfahren können neben Wirtschaftsprüfern,vereidigten Buchprüfern undSteuerberatern auch Rechtsanwälteden Zugriff auf diese Daten erhalten.
Was ist die VDB?
Die VDB ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Die Nutzung der Datenbank setzt keine Mitgliedschaft bei der DATEV voraus. Durch die Nutzung der VDB kann man Mandanten eine Dienstleistung im Rahmen der Einkommensteuererklärung anbieten, indem man sich als bevollmächtigter Berater bei der Finanzverwaltung freischalten lässt.
Nutzung
Der Datenzugriff setzt voraus, dass der Rechtsanwalt von seinem Mandanten mittels der von der Finanzverwaltung standardisierten „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ bevollmächtigt ist. Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt . Nach Freigabe durch die Finanzverwaltung kann der Rechtsanwalt die gespeicherten Daten des Mandanten mittels einer Bearbeitungssoftware abrufen, einsehen und in die Einkommensteuererklärung einfließen lassen. Die meisten Rechtsanwaltskammern ermöglichen ihren Mitgliedern die Nutzung der von der DATEV betriebenen VDB. Nähere Informationen zur Vollmachtsdatenbank erhalten Sie dort.