Marokkanisch-Deutsche Rechtskooperation
Die BRAK stärkt ihre Zusammenarbeit mit Marokko gleich zweifach: Durch ein neues Memorandum of Understanding mit der nationalen Anwaltskammer ABAM sowie durch Projekte mit regionalen Kammern, die den Zugang zum Recht in ländlichen Regionen gezielt verbessern sollen.
Seit 2018 besteht ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen der BRAK und den marokkanischen Anwaltskammern bzw. der Anwaltschaft. Hauptanliegen dieser Kooperation ist die Unterstützung von Reformprozessen im Justiz- und Berufsrecht, um die Rolle der Anwältinnen und Anwälte in Marokko zu stärken und deren Unabhängigkeit auszubauen.
Digitalisierung ist hier ein zentrales Thema: Die BRAK berät beim Aufbau und bei der Einführung digitaler Arbeitsabläufe, moderner Kommunikationswerkzeuge und sicheren elektronischen Rechtsverkehren. Darüber hinaus sind das Berufsrecht, die anwaltliche Selbstverwaltung sowie aktuelle Herausforderungen der Anwaltschaften in den Ländern Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit.
Zudem wird die Zusammenarbeit genutzt, um den Zugang zum Recht zu verbessern — besonders in ländlichen Regionen — und um die Transparenz und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Die BRAK und die marokkanische Anwaltskammer (ABAM) tauschen regelmäßig Erfahrungen aus, z. B. über internationale Rechtsvergleiche, anwaltliche Mandatsführung und die Herausforderungen moderner Justiz.
Konferenz von BRAK und IRZ
In Tunis richteten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) am 09. und 10.07.2025 eine regionale Fachkonferenz zur außergerichtlichen Streitbeilegung aus. Expertinnen und Experten aus Deutschland, Tunesien, Marokko und Sambia diskutierten Schiedsverfahren, ADR-Mechanismen und Investitionsschutz. Für die BRAK nahmen die Präsidentin der RAK Bamberg, Ilona Treibert, Björn Ebert und Riad Khalil Hassanain teil. Die Veranstaltung bot zudem Raum für bilaterale Gespräche mit Partnern aus Justiz, Politik und Wirtschaft.
Memorandum of Understanding
Im Vorfeld des Internationalen Anwaltsforums wurde am 23.04.2025 in Berlin zwischen BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels und dem Vertreter des Präsidenten der Association des Barreaux du Maroc (ABAM) und Vorstandsmitglied Herrn Abdellah Chiguer ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht die Fortführung gemeinsamer Veranstaltungen vor und soll die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und den marokkanischen Anwaltskammern strukturieren und intensivieren. Anwesend waren auch Riad Khalil Hassanain (BRAK) sowie die marokkanische Delegation des Internationalen Anwaltsforums.