Zusammenarbeit der BRAK mit der Anwaltschaft in Tunesien
In Tunesien kooperiert die BRAK mit der Ordre national des avocats de Tunisie (ONAT), der nationalen Anwaltskammer des Landes. Die Zusammenarbeit wurde 2025 mit der Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding formalisiert und bekräftigt.
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Seit 2018 unterhält die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Kooperation mit der Anwaltskammer Tunesiens (ONAT), die auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt beruht. Ziel dieser Partnerschaft ist es, die Strukturen der anwaltlichen Selbstverwaltung in Tunesien zu stärken, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu festigen und die Standards des Berufsrechts weiterzuentwickeln. Besonders wichtig ist dabei der Erfahrungsaustausch in Fragen der digitalen Infrastruktur und der elektronischen Kommunikation, etwa wie ein sicheres Anwaltspostfach (analog zum deutschen beA) in Tunesien eingeführt oder optimiert werden kann.
Ein weiterer zentraler Bereich der Zusammenarbeit ist die Fort- und Weiterbildung: Die BRAK unterstützt ihre tunesischen Kolleginnen und Kollegen durch die Bereitstellung von Materialien, Fachwissen und Expertise, z. B. hinsichtlich berufsrechtlicher Standards, Mandantenvertretung und anwaltlicher Berufsethik. Darüber hinaus wird gemeinsam daran gearbeitet, Transparenz und Zugang zur Justiz zu verbessern, insbesondere für vulnerable Gruppen in der Bevölkerung.
Diese Kooperation trägt darüber hinaus dazu bei, den regionalen und internationalen Austausch zu fördern — etwa in Fragen der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte sowie der Rolle der Anwaltschaft in demokratischen Gesellschaften.
KI und Anwaltsberuf
Am 10.01.2026 fand in Sousse, Tunesien, eine gemeinsame Veranstaltung der BRAK und der tunesischen Anwaltskammer (ONAT) statt. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit der Zweigstelle in Sousse organisiert und durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die aktuellen Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf den Anwaltsberuf, insbesondere berufsrechtliche Fragestellungen. Es nahmen etwa 150 Anwältinnen und Anwälte aus Sousse, Monastir, Kairouan und Tunis teil. Die BRAK wurde durch den Präsidenten der RAK Thüringen, Jan Helge Kestel, sowie Riad Khalil Hassanain vertreten. Die tunesische Anwaltskammer war u. a. durch ihren neuen Präsidenten Boubaker Ben Thabet vertreten, der die Veranstaltung eröffnete. Der ehemalige Schatzmeister der ONAT, Rached Barkache, referierte zu den potenziellen Auswirkungen von KI auf das in Tunesien bestehende, nach wie vor restriktive Werbeverbot für Anwälte. Insgesamt war die Veranstaltung von teils sehr lebhaften Diskussionen über die Zukunft des Anwaltsberufs begleitet. Auch hier konnte die BRAK die Auswirkungen von KI auf die deutsche Anwaltschaft, aber auch die Anwaltspraxis darlegen.
KI und Datenschutz
Eine internationale Konferenz zum Thema Künstliche Intelligenz und der Schutz personenbezogener Daten fand am 20. und 21.11.2025 in Tunis statt. Veranstalter waren die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), die Nationale Anwaltskammer Tunesiens (ONAT) und die Bundesrechtsanwalts-kammer. Schwerpunkte bildeten die Unterscheidung zwischen Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz, die Rolle von KI im Justizsystem, rechtliche Haftungsfragen bei KI-Anwendungen sowie datenschutzrechtliche Herausforderungen. Darüber hinaus wurde der internationale Erfahrungsaustausch zwischen Tunesien, Algerien und Deutschland mit Blick auf unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und Best-Practice-Ansätze hervorgehoben. Die BRAK wurde durch Riad Khalil Hassanain und Sebastian Aurich vertreten.