Tunesien-Deutschland

Zusammenarbeit der BRAK mit der Anwaltschaft in Tunesien

In Tunesien kooperiert die BRAK mit der Ordre national des avocats de Tunisie (ONAT), der nationalen Anwaltskammer des Landes. Die Zusammenarbeit wurde 2025 mit der Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding formalisiert und bekräftigt.

Seit 2018 unterhält die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Kooperation mit der Anwaltskammer Tunesiens (ONAT), die auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt beruht. Ziel dieser Partnerschaft ist es, die Strukturen der anwaltlichen Selbstverwaltung in Tunesien zu stärken, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu festigen und die Standards des Berufsrechts weiterzuentwickeln. Besonders wichtig ist dabei der Erfahrungsaustausch in Fragen der digitalen Infrastruktur und der elektronischen Kommunikation, etwa wie ein sicheres Anwaltspostfach (analog zum deutschen beA) in Tunesien eingeführt oder optimiert werden kann.

Ein weiterer zentraler Bereich der Zusammenarbeit ist die Fort- und Weiterbildung: Die BRAK unterstützt ihre tunesischen Kolleginnen und Kollegen durch die Bereitstellung von Materialien, Fachwissen und Expertise, z. B. hinsichtlich berufsrechtlicher Standards, Mandantenvertretung und anwaltlicher Berufsethik. Darüber hinaus wird gemeinsam daran gearbeitet, Transparenz und Zugang zur Justiz zu verbessern, insbesondere für vulnerable Gruppen in der Bevölkerung.

Diese Kooperation trägt darüber hinaus dazu bei, den regionalen und internationalen Austausch zu fördern — etwa in Fragen der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte sowie der Rolle der Anwaltschaft in demokratischen Gesellschaften.


Sousse 2026

KI und Anwaltsberuf

Am 10.01.2026 fand in Sousse, Tunesien, eine gemeinsame Veranstaltung der BRAK und der tunesischen Anwaltskammer (ONAT) statt. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit der Zweigstelle in Sousse organisiert und durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die aktuellen Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf den Anwaltsberuf, insbesondere berufsrechtliche Fragestellungen. Es nahmen etwa 150 Anwältinnen und Anwälte aus Sousse, Monastir, Kairouan und Tunis teil. Die BRAK wurde durch den Präsidenten der RAK Thüringen, Jan Helge Kestel, sowie Riad Khalil Hassanain vertreten. Die tunesische Anwaltskammer war u. a. durch ihren neuen Präsidenten Boubaker Ben Thabet vertreten, der die Veranstaltung eröffnete. Der ehemalige Schatzmeister der ONAT, Rached Barkache, referierte zu den potenziellen Auswirkungen von KI auf das in Tunesien bestehende, nach wie vor restriktive Werbeverbot für Anwälte. Insgesamt war die Veranstaltung von teils sehr lebhaften Diskussionen über die Zukunft des Anwaltsberufs begleitet. Auch hier konnte die BRAK die Auswirkungen von KI auf die deutsche Anwaltschaft, aber auch die Anwaltspraxis darlegen.

Tunis 2025

KI und Datenschutz

Eine internationale Konferenz zum Thema Künstliche Intelligenz und der Schutz personenbezogener Daten fand am 20. und 21.11.2025 in Tunis statt. Veranstalter waren die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), die Nationale Anwaltskammer Tunesiens (ONAT) und die Bundesrechtsanwalts-kammer. Schwerpunkte bildeten die Unterscheidung zwischen Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz, die Rolle von KI im Justizsystem, rechtliche Haftungsfragen bei KI-Anwendungen sowie datenschutzrechtliche Herausforderungen. Darüber hinaus wurde der internationale Erfahrungsaustausch zwischen Tunesien, Algerien und Deutschland mit Blick auf unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und Best-Practice-Ansätze hervorgehoben. Die BRAK wurde durch Riad Khalil Hassanain und Sebastian Aurich vertreten.

Runder Tisch


Am 02.10.2025 fand in Tunis ein Runder Tisch mit der Anwaltskammer Tunesiens (ONAT) und Riad Khalil Hassanain (BRAK) sowie dem Projektleiter für den Bereich Afrika der Deutschen Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), Montasser Abidi, und dem am 13.09.2025 neu gewählten tunesischen Kammerpräsidenten Boubaker Ben Thabet statt. Themen waren u. a. die aktuellen Herausforderungen der Anwaltschaften der Länder sowie der Einfluss des politischen Klimas auf die Berufsfreiheit von Anwältinnen und Anwälten. Der Kammerpräsident wird in direkten Wahlen von der Anwaltschaft Tunesiens gewählt und hat eine Amtszeit von drei Jahren. Es war eine gute Gelegenheit, um die gemeinsame Kooperation fortzuführen und etwaige Themenschwerpunkte zu setzen. So sollen vor allem die Themen Geldwäsche, das anwaltliche Gesellschaftsrecht sowie die Cyberkriminalität Themen, die ins Auge gefasst werden sollen.

Fachkonferenz von BRAK und IRZ, Tunis

In Tunis richteten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) am 09. und 10.07.2025 eine regionale Fachkonferenz zur außergerichtlichen Streitbeilegung aus. Expertinnen und Experten aus Deutschland, Tunesien, Marokko und Sambia diskutierten Schiedsverfahren, Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung und Investitionsschutz. Für die BRAK nahmen die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Ilona Treibert, Dr. Björn P. Ebert und Riad Khalil Hassanain teil. Die Veranstaltung bot zudem Raum für bilaterale Gespräche mit Partnern aus Justiz, Politik und Wirtschaft.

Plädoyerwettbewerb, Monastir

Vom 16. - 18.05.2025 fand der erste internationale Plädoyerwettbewerb in Monastir, Tunesien, statt. Anwältinnen und Anwälte aus Nordafrika, aber auch darüber hinaus, arbeiteten einen Strafrechtsfall aus und hielten ein Plädoyer. Dieses konnte auf Arabisch oder Französisch gehalten werden. Auf diese Weise konnten auch afrikanische Anwältinnen und Anwälte etwa aus der Elfenbeinküste, Benin oder Mali teilnehmen. Die Jury bestand aus den Kammerpräsidenten von Tunesien, Palästina, Bejaia und Oran (beide Algerien), die die gehaltenen Plädoyers nach diversen Kriterien bewerteten. Mit dem frisch gewählten Kammerpräsidenten von Oran konnte ein intensiver Austausch über die Bedürfnisse der Anwaltschaft Orans stattfinden.

Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding in Berlin

Im Vorfeld des 6. Internationalen Anwaltsforums der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), wurde am 23.04.2025 in Berlin von BRAK-Vizepräsident André Haug und dem Präsidenten der Ordre National des Avocats de Tunisie (ONAT), Hatem Mziou, ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht eine institutionalisierte Fortsetzung gemeinsamer Projekte vor. Ziel ist die nachhaltige Vertiefung der Beziehungen zwischen der deutschen Anwaltschaft und der tunesischen Anwaltskammer. Der Unterzeichnung wohnten Riad Khalil Hassanain (BRAK) sowie Vertreter der marokkanischen Delegation bei.

Eröffnungsfeier der ONAT zum neuen Gerichtsjahr 2024/2025

Vom 21. - 22.02.2025 fand die jährlich stattfindende Eröffnungsfeier der tunesischen Anwaltskammer (ONAT) zum neuen Gerichtsjahr statt. Traditionell werden internationale Kammervertreter weltweit, vornehmlich aus Nordafrika, Subsahara und Europa erwartet, so auch in diesem Jahr. Das anschließende Seminar zum Thema „Der Anwalt als wirtschaftlicher und sozialer Akteur“ griff die derzeitigen Herausforderungen von Anwältinnen und Anwälten weltweit auf. Gerade die wirtschaftlich schwierige Lage in Tunesien führt auch bei Anwältinnen und Anwälten zu einer enorm ungleichen Verteilung von Wohlstand und Ressourcen. Es wurden Lösungsansätze diskutiert sowie Hilfsangebote der Anwaltskammern dargestellt.

Das beA und die Zukunft der Anwaltschaft in Tunesien, Sousse

Vom 24. - 25.01.2025 veranstaltete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gemeinsam mit der tunesischen Anwaltskammer (ONAT) und deren Zweigstelle in Sousse eine zweitägige Veranstaltung zum beA und der Zukunft der Anwaltschaft im Zeitalter der Digitalisierung. Daran nahmen u. a. der tunesische Kammerpräsident Hatem Mziou sowie der Kammerpräsident von Bejaia, Algerien, Idris Abdel Rahman teil. Hannes Müller (BRAK) trug über die technischen Voraussetzungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) vor. Riad Khalil Hassanain (BRAK) hielt einen Vortrag über die digitale Kanzlei und deren Voraussetzungen. Dies wurde flankiert von tunesischen und algerischen Anwältinnen und Anwälten, die über die digitalen Entwicklungen in ihren Ländern vortrugen.

IRZ: Veranstaltung zu alternativen Strafen, Tunis

Vom 05. - 06.11.2024 fand eine Veranstaltung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) zu alternativen Strafen statt. Riad Khalil Hassanain nahm für die Bundesrechtsanwaltskammer hieran teil und referierte zu Geldstrafen, Alternativen zu Freiheitsstrafen sowie Aufschub der Vollstreckung und Bewährung. An der Veranstaltung nahmen 80 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Tunesien teil. Die Veranstaltung wurde Deutsch-Arabisch verdolmetscht und von der IRZ finanziert.

BRAK und IRZ: Regionale Konferenz, Tunis

Vom 24. - 25.09.2024 fand eine gemeinsame Veranstaltung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zur Optimierung des Investitionsklimas und zur Förderung von Investitionsanreizen in Tunis statt. Diese hatte den Austausch mit der Anwaltschaft in Tunesien zum Ziel. Für die BRAK nahm Riad Khalil Hassanain daran teil. Die Veranstaltung wurde durch Mittel der IRZ finanziert.

BRAK und IRZ: ERV und Zugang zum Recht für vulnerable Gruppen

Vom 10. - 11.06.2024 fand eine Veranstaltung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Zugang zum Recht für vulnerable Gruppen und dem elektronischen Rechtsverkehr statt. An dieser nahmen etwa 80 Teilnehmende aus der tunesischen Anwaltschaft teil. Ziel war es, den Zugang zum Recht sowie den elektronischen Rechtsverkehr gerade auch für vulnerable Gruppen zu verbessern. Riad Khalil Hassanain und Julia von Seltmann (BRAK) nahmen hieran teil. Julia von Seltmann hielt einen viel beachteten Vortrag zum Zugang zum Recht und den Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs. Riad Khalil Hassanain hielt einen Vortrag zur Pflichtverteidigung und dem Zugang zum Recht für vulnerable Gruppen im Strafverfahren. Seitens der IRZ nahm der Projektbereichsleiter der MENA-Region, Montasser Abidi, teil. Organisatoren waren neben der BRAK und der IRZ auch die tunesische Anwaltskammer (ONAT).

Neujahrsempfang der ONAT, Tunis 

Seit 2018 nimmt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) an dem alljährlichen Opening of the Legal Year der Tunesischen Anwaltskammer teil. Als Vertreter der BRAK war Riad Khalil Hassanain am 23.02.2024 in Tunis zu Gast und besuchte ebenfalls das sich am 24.02.2024 anschließende Seminar. In diesem Rahmen bot sich auch die Gelegenheit, die Kontakte zu weiteren Anwaltschaften Nordafrikas zu pflegen.