Kanzlei Wöstmann

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (m/w/d) mit Schwerpunkt Sozialrecht – Teilzeit, familienfreundlich, überwiegend im Homeoffice

Anzeige vom
23.07.2026
Art der Beschäftigung
Teilzeit
Arbeitsort
Homeoffice/Münster
Beginn
sofort

Sie interessieren sich mit Leidenschaft für das Sozialrecht – und haben vielleicht eine besondere Affinität zum Pflegerecht? Dann sollten wir uns kennenlernen. Ich bin Fachanwalt für Sozialrecht mit Schwerpunkt im Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) und verhelfe pflegebedürftigen Menschen zu ihrem Recht – anspruchsvoll, sinnstiftend und mit echter Freude an der Sache.

Ihre Aufgaben

Im Mittelpunkt steht das Sozialrecht in seiner ganzen Breite, mit klarem Schwerpunkt im Pflegeversicherungsrecht: Widerspruchs- und Klageverfahren rund um Pflegegrade und Leistungen, Begutachtungs- und Gutachtenfragen sowie die Beratung von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Einrichtungen. Sie bearbeiten Ihre Mandate eigenständig, haben aber stets einen fachlichen Ansprechpartner.

Ihr Profil

  • Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Deutschland
  • echtes Interesse und Freude am Sozialrecht, idealerweise mit Begeisterung für das Pflegerecht
  • Fachanwaltstitel Sozialrecht bereits vorhanden oder ernsthaft angestrebt
  • Aufgeschlossenheit gegenüber digitalem und modernem Arbeiten

Was wir Ihnen bieten

  • Teilzeit nach Absprache (etwa 50–70 %), spätere Aufstockung bis zur Vollzeit möglich
  • familienfreundlich und flexibel – Arbeitszeit mit Blick auf Kinder, Betreuung und Schulferien
  • überwiegend Homeoffice – Präsenz nur dort, wo sie sinnvoll ist
  • verlässliche Unterstützung auf dem Weg zum Fachanwaltstitel
  • ein modernes, digital denkendes Arbeitsumfeld und kurze Entscheidungswege

Ihr Kontakt

Ich freue mich über ein paar Zeilen von Ihnen – gern unkompliziert per E-Mail. Ein lückenloser Hochglanz-Lebenslauf ist nicht erforderlich; wichtiger ist mir, dass die fachliche Richtung stimmt. Über die Vergütung sprechen wir offen und frühzeitig; eine Gehaltsvorstellung können Sie gerne angeben. Ihre Fragen beantworte ich Ihnen auch vorab gern persönlich.