Orientierungshilfe

Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichte aktualisiert

Nach zwölf Jahren ist der Streitwertkatalog - eine Orientierung für die Verwaltungsgerichte - umfassend überarbeitet worden.

15.07.2025 Rechtsprechung

Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt seit dem 21. Februar 2025 in einer aktualisierten Fassung vor. Der Streitwertkatalog spricht Empfehlungen aus, die die Verwaltungsgerichte im Rahmen ihres Ermessens bei der Festsetzung des Streitwerts zu Grunde legen können. Die Neufassung soll aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Anregungen aus der Anwaltschaft Rechnung tragen.

Die Überarbeitung des zuletzt im Jahr 2013 angepassten Katalogs wurde durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts initiiert. Auf ihrer 61. Jahrestagung im September 2022 richteten sie eine Kommission aus Richterinnen und Richtern aller Instanzen ein, die unter der Federführung des Bundesverwaltungsgerichts tätig wurde.

Hinweise von BRAK und DAV mit einbezogen

Grundlage der Neubewertung war eine umfangreiche Umfrage zur Streitwertpraxis bei den Verwaltungsgerichten der Länder und beim Bundesverwaltungsgericht. Darüber hinaus wurden – wie bereits bei früheren Aktualisierungen – praxisrelevante Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie des Deutschen Anwaltvereins (DAV) einbezogen. Ziel war es, eine konsistente und möglichst einheitliche Streitwertpraxis zu fördern.

Der Streitwertkatalog enthält grundsätzlich – soweit nicht auf gesetzliche Bestimmungen hingewiesen wird – keine normativen Vorgaben, sondern orientiert sich an § 52 GKG sowie § 33 Abs. 1 RVG und bietet lediglich unverbindliche Empfehlungen für verschiedene verwaltungsrechtliche Verfahrensarten im Rahmen der richterlichen Ermessensausübung. Der Katalog soll zur Transparenz und Vorhersehbarkeit der Kostenstruktur beitragen und wird regelmäßig von Gerichten, Anwaltschaft und Justizbehörden als Orientierungshilfe herangezogen. Der Streitwert ist maßgeblich für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.

Weiterführende Informationen:

Streitwertkatalog auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts