Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2019

Kritik an geplanten Änderungen beim elektronischen Empfangsbekenntnis

18.07.2019Newsletter

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften hat sich die BRAK kritisch zu den geplanten Änderungen betreffend elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) geäußert.

Mit der der beabsichtigten Neuregelung von § 174 IV ZPO soll für Gerichte eine elektronische Alternative zur Anforderung eines Empfangsbekenntnisses geschaffen werden, falls es technisch nicht in der Lage sein sollte, den für die Anforderung eines eEB erforderlichen strukturierten Datensatz zu übersenden. Aus Sicht der BRAK wird das mit dem Referentenentwurf verfolgte Ziel, die Abläufe im elektronischen Rechtsverkehr zu erleichtern, durch den Regelungsvorschlag nicht erreicht. Sinnvoller sei es, solange eine herkömmliche Zustellung gegen Empfangsbekenntnis schriftlich auf Papier zu wählen, bis die Gerichte, die derzeit noch nicht in der Lage sind, gegen eEB zuzustellen, technisch nachgerüstet haben. Die Nutzung eines alternativen elektronischen Dokuments als Empfangsbekenntnis würde – wegen des damit verbundenen Medienbruchs – einen Rückschritt darstellen und wäre, so die BRAK weiter, der erheblichen Anzahl an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die bereits am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen und die Prozesse in ihren Kanzleien bereits umgestellt haben, nur schwer zu vermitteln.

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