Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2019

Neuer Zivilsenat beim BGH

11.09.2019Newsletter

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat mit Wirkung zum 1.9.2019 einen neuen Zivilsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingerichtet.

Die Einrichtung eines neuen Zivilsenats beim BGH erfolgt gem. § 130 I 2 GVG. Die Zahl der Zivil- und Strafsenate beim BGH und somit auch die Bildung von neuen Senaten werden durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt. Für die Besetzung der Senate und die Geschäftsverteilung ist das Präsidium des Gerichts zuständig.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte bereits am 8.11.2018 beschlossen, dass der BGH einen neuen Zivilsenat mit Sitz in Karlsruhe erhalten soll. Die Bekanntmachung über die Einrichtung des XIII. Zivilsenats wurde am 30.8.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der neue Zivilsenat wird mit dem Kartellsenat nun für kartellrechtliche, energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz zuständig sein.

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