Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2019

Modernisierung des Strafverfahrens – Kritik der BRAK

06.11.2019Newsletter

Die BRAK sieht den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens, den die Bundesregierung Ende Oktober vorgelegt hat, sehr kritisch. Mit dem Entwurf will der Gesetzgeber, anknüpfend an die Änderungen von 2017, eine weitere Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit des Strafverfahrens erreichen.

Aus Sicht der BRAK enthält der Regierungsentwurf ein Sammelsurium von Änderungen, die einen übergreifenden rechtspolitischen Zweck vermissen lassen. Neben durchaus einsichtigen Regelungen, wie etwa der Einführung eines bundesweit geltenden Gerichtsdolmetschergesetzes zum Zwecke der Vereinheitlichung der Standards für Gerichtsdolmetscher, enthält das Gesetz problematische und kritikwürdige Änderungen vor allem hinsichtlich der Besetzungsrüge, des Beweisantragsrechts und des Befangenheitsrechts. Sie bedeuten gravierende Einschnitte in Verfahrensgrundrechte insbesondere des Beschuldigten ohne Mehrwert für eine Beschleunigung von Strafverfahren oder die – in der Tat dringend erforderliche – Entlastung der Strafjustiz. Im Gegenteil droht dadurch eine unnötige Mehrbelastung der Strafgerichtsbarkeit insgesamt.

In ihrer Stellungnahme analysiert die BRAK zunächst die Lage der Strafjustiz in Deutschland sehr kritisch, bevor sie sich im Detail mit den Regelungen des Regierungsentwurfs auseinandersetzt.

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