Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2019

BGH: wenigermiete.de ist noch zulässige Inkassodienstleistung

04.12.2019Newsletter

Eine grundsätzliche Entscheidung dazu, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt sind, hat der VIII. Zivilsenat des BGH am 27.11.2019 getroffen. Danach ist das von der als Inkassodienstleisterin registrierten Lexfox GmbH betriebene Portal wenigermiete.de von deren Befugnis gem. § 2 II 1 RDG gedeckt, Inkassodienstleistungen zu erbringen, noch gedeckt. Dies folgert der VIII. Zivilsenat in erster Linie bereits aus einem weiten Verständnis des Begriffs der Inkassodienstleistung.

Auf dem Portal wenigermiete.de stellt die Lexfox GmbH einen kostenlos nutzbaren Online-Rechner für die Miethöhe zur Verfügung und wirbt u.a. damit, Mieterrechte aus der sog. „Mietpreisbremse“ „ohne Kostenrisiko“ durchzusetzen; nur im Erfolgsfall verlangt sie ein Drittel der ersparten Jahresmiete als Honorar.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Mieter über wenigermiete.de seine Forderungen wegen der „Mietpreisbremse“ beauftragt und ihr seine entsprechenden Forderungen abgetreten. Sodann machte die Lexfox GmbH für ihn Ansprüche auf Rückzahlung überhöhter Miete sowie auf Zahlung von Rechtsverfolgungskosten geltend. Vor dem LG Berlin (Urt. v. 28.8.2018 -- 63 S 1/18) hatte die Klage keinen Erfolg. Das LG hatte – mit Blick darauf, dass u.a. andere Zivilkammern des LG Berlin vergleichbare Fälle für nach dem RDG unzulässig gehalten hatten – die Revision zugelassen.

Der Entscheidung des BGH wird große Bedeutung für die Nutzung anderer Legal Tech-Portale beigemessen; sie wird demensprechend kontrovers diskutiert. Die Urteilsgründe wurden bislang noch nicht veröffentlicht.

BGH, Urt. v. 27.11.2019 – VIII ZR 285/18

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