Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 3/2019

Neuer Fachanwalt für Sportrecht kann in Kraft treten

14.02.2019Newsletter

Die Ende November durch die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätigt. Die dazu nötigen Änderungen in der FAO werden voraussichtlich in Heft 2/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten dann mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, also am 1.7.2019.

Weiterführende Links: